Volltext: Aus deutschen Archiven

— 633 — 472. 1385 August 1. Friedrich von Freiberg1 von Rieden1 und Anna seine Ehefrau bekennen, dass sie dem Juden Paroch, Bürger zu Augsburg und Mann, dem Juden von Vlm, des Manns Sohn schuldig sind 840 Gulden, Unger und böhmische in Gold und rechtem Gewicht wegen der Schuld seines Schwiegervaters Berch- tolds von Hohenegg,3 die er auf sich nahm, für sich persönlich und für das Bistum Augsburg, verbrieft oder nicht, ermässigt von Paroch nach der Vereinbarung des Königs mit den Herren und Städten des Bundes über die Juden, doch ausgenommen den Brief, den der Rappot innehat und der gerechnet ist 160 Gulden weniger 62 Pfund Heller nach obiger Vereinbarung. Die 840 Gulden sollen ab nächster Lichtmess in zwei Jahren gezahlt sein, wobei auf nächste Lichtmess als «Gesuch» je fünf Gulden von hundert, auf die folgenden Termine je zehn Gulden von hundert zu zahlen sind. Wird das nicht eingehalten, dann werden jeweils zwei Haller auf je hundert Gulden dazugerechnet; nach zwei Jahren von jedem Gulden zwei gute Haller wöchentlich. Zur besseren Sicherheit setzen die Schuldner als Bürgen die Herren Hilprand den Marschall, Ludwig von Hornstein* Walz von Stein, Burkard von Freiberg,1 von Neuensteusslingen,5 Berchtold vom Stein von Klingenstein6 Wölfli vom Stein, Berchtold vom Stein, Eberhard von Freiberg1 von Jestetten,1 Heinrich1 von Schellenberg von Lau- trach9 («hainrich von schellenberg von lutrach»,) Heinrich von Freiberg1 den Kurzen und Wieland den Schwiegervater, die nach Mahnung gepfändet werden mit Pfändern, die getrieben oder getragen werden können und um ein Drittel mehr wert sind als die Schuld. Geschieht das nicht, dann werden die Schuldner selbst und die noch nicht herangezogenen Bürgen ebenfalls gepfändet. Es siegeln die Schuldner und ihre Bürgen. Abschrift im Stadtarchiv Augsburg, im Missivbuch Schätze n. 105/Ia S. 54-55. - Papierblatt 29,0 cm lang x 19,9, Ii. Rand innen 2 cm frei. re. unregelmässig, beide
	        

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