Volltext: Aus deutschen Archiven

— 599 — Zur Sache: Perret, Liechtensteinisches Urkundenbuch 1/2 S. 170 - 172 nach Quellen im Stiftsarchiv St. Gallen und dem Kopialbuch im Hauptstaatsarchiv in München. 1 Lindau im Bodensee. 2 Wasserburg im Bodensee. 3 Marquard III. von Schellenberg- Wasserburg, Marquards II. Sohn. 4 Kaiser Karl IV. 1347-1378. 446. Bregenz, 1359 Februar 20. Burkard von Ellerbach1 von Pfaffenhofen1 Ritter und «Marquard3 von Schellenberg von Wasserburg» tun kund, dass sie mit den gegenwärtigen und künftigen Bürgern der Stadt Lindau4 lieblich und freundlich versöhnt sind und einen rechten Frieden und Ausgleich ganz ohne Betrug geschlossen haben, für sich und alle Dienstleute und Helfer. Sie geloben, dass sie wegen der Streitigkeiten und Angriffe und wegen der Zerstörung der Burgf die jene und die anderen Reichsstädte gebrochen haben, nichts Feindseliges unterneh- men wollen. Auch wenn die Stadt aufgefordert von ihren Bundesstädten gezwungen würde, gegen sie zu ziehen, soll der Frieden gelten. Die Taten während dieses Auszuges haben auf ihn keinen Einfluss, auch nicht, wenn beiderseits mit Gewalt, Brand, Raub, Gefangennahme und dar anschliessender Verfolgung durch die Reichsstädte bei frischer Tat Lindau als Bundesgenosse sich beteiligt. Die beiden, v. Ellerbach und v. Schellenberg sowie ihre Leute und Helfer sollen jenseits des Degelsteinsf des Dorfes Hoiren,1 des Dorfes Heimesreute1 und des Dorfes Rickenbach9 und im Kreis bis zum Hof genannt Wesen10 am See gegen keinen reichsstädtischen Bürger etwas unternehmen. Sollte ein solcher Bürger in ihre Gefangenschaft fallen oder einem sein Besitz genommen werden, so verpflichten sie sich, sobald Ammann, Bürgermeister und Rat zu Lindau4 sie ermahnen, dieselben freizulassen und den Besitz zurückzustellen. Es siegeln nur Bekräftigung Burkard von Ellerbach1 und Marquard von Schellenberg.3
	        

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