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— 453 — werden. Zur grösseren Sicherheit der Rückzahlung zu dem bestimmten Termin stellten sich dem Abt und Konvent Ulrich6 und Mar- quard"' Gebrüder, die Älteren, der sogenannte Tölzer? Johan- nes9 sein Bruder, E g l o l f 
10 und Marquard11 Gebrüder die Ritter, alle von Schellenberg («viridis et Marquardus fratres seniores .. dictus Tölin tzer Johannes frater suus, Egelolfus et Marquardus fratres de Schellenberg milites»] als Hauptschuldner; zehn Mark sollen am kommenden Fest des hl. Andreas (30. Nov.); zehn Mark innerhalb eines Jahres, je zehn Mark in den folgenden vier Jahren bezahlt werden; am letzten Termin sollen neun Pfund Pfennig Konstanzer Münze für den Schaden in den vorgenannten Besitzungen und für die geraubten Tiere entrichtet wer- den. Überdies verpflichten sich die Brüder, wenn der Hof genannt zum Bongarten bei Blatten, der jährlich an Einkünften 1 Pfund und 6 Schil- ling Konstanzer Pfennige wert ist, den sie an Salem verkauften, den aber Konrad und Ulrich die Brüder von Ramschwag1- die Ritter und ihre Brüder ansprechen, mit oder ohne Gerichtsurteil verloren geht, sollen sie bis zur Klärung der Ansprüche auf Anruf helfen und Ge- währen sein. Die verlorenen Einkünfte sollen sie durch gleichwertige zu Berneck13 Koblachu oder Götzis15 («Kobeln vel 
Getzis»] ersetzen oder innerhalb eines Jahres den Kaufpreis zurückgeben. Die Ritter von Schellenberg verpflichten sich für die Einhaltung sämtlicher Be- dingungen. Dennoch geben die beiden Brüder Tumben dem Abt und Konvent als Bürgen und Geisel Rudolf den Stadtammann von Feld- kirch16 Heinrich von Rankwil,17 Heinrich, genannt Ortolf, Johann von Vuosach,ls den sogenannten Kleinueli und Jacob, vormals Ammann von Bregenz,19 die sich in die Hand Bruder Jakobs zur Geiselschaft in der Stadt Feldkirch verpflichten. Befindet sich eine Geisel in anderer
	        

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