Volltext: Aus deutschen Archiven

— 336 — Schellenberg4 von Wasserburg, seinem gnädigen Herrn («mines Gnädigen herren Märken von schellenberg von Wasserburg») besiegelt. Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 522 Kloster Weingarten n.71. — Pergament 14,7 cm lang X 33,7, keine Plica. — Einfache Initiale, elf Zeilen hoch. — An der Urkunde hängt am durch drei quere Schnitte gezogenen Pergamentstreifen das Siegel, rund, 3,3 cm, braun, am Rand mehrfach abge- brochen, Spitzovalschild mit zwei Querbalken (Schildhaupt und Mitte), Um- schrift: S MARQUARDI DE .. . ELLENBERG - Rückseite: «areswyler» (15. Jahrh.); «f. 5.» (16. Jahrh.); «Anno 1370» (16. Jahrh.); «N. 3. Zehendt. A. ober der Schüssen» (18. Jahrh.); «3-212» (19. Jahrh.). 1 Morser, Vorarlberger Name aus dem Vorderland. 2 Nonnenhorn am Bodensee. 3 Arensweiler Gde. Hemighofen, s. von Tetnang BW. 4 Marquard III. von Schellenberg-Wasserburg. Uber ihn Büchel, Ge- Geschichte der Herren von Scheltenberg, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. F. Liechtenstein 1907 S. 89 — 96 (ohne Benützung dieser Urkunde). 279. Lindau, 1372 Februar 6. Graf Heinrich von Montfort,1 Herr zu Tettnang und Graf Wilhelm von Montfort,2- Herr zu Bregenz Gebrüder erklären, dass sie gemeinsam Burkart dem Prugger und seinen Erben viertausend Gulden, ungarische und böhmische schuldig geworden sind und ihm alljährlich auf St. Mar- tinstag 400 Gulden Zinsen, zahlbar bis zu vier Meilen von Tettnang, wohin die Gläubiger wollen. Wird der Zins nicht rechtzeitig gezahlt, dann sollen die Schuldner und ihre Bürgen fahrende Pfänder bieten, die man treiben oder tragen kann. Geschieht das nicht, dann sind die Gläu- biger berechtigt, die Schuldner und Bürgen zu pfänden an Leuten und Gütern, bis der Zins entrichtet ist. Nach den ersten zwei Zinsen können beide Seiten das Kapital aufkünden und zwar in der Zeit vor Maria
	        

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