Volltext: Aus deutschen Archiven

----- 175 — welches Jahr das ist, so sollen ihnen davon dann alle Nutzungen des- selben Jahres folgen und zufallen, ohne Betrug. Geschieht er aber da- nach, so sollen uns dieselben Jahresnutzen gänzlich samt der oben ge- nannten Summe Geld folgen und zufallen. Und zwar so, wenn und in welchem Jahr das ist, dass sie das wiedererkaufen wollen, dass sie uns dann dies vor dem selben St. Johannstag auf den nächsten St. Hilarien- tag oder innert acht Tagen unmittelbar zuvor oder danach ohne Betrug verkünden und wissen lassen sollen. Und da auch etliche Güter, die zu den obgenannten Festen und in den obgenannten Kauf laut Aus- sage des erwähnten Kaufbriefes gehören, vormals wegversetzt oder — verkauft worden sind, um wieviel Geld wir die hinzu auslösen, soviel Geld sollen sie uns dann mitsamt der obgenannten Geldsumme des Wiederkaufs an einem geben und bezahlen und das damit auch an sich auslösen. Und all dessen zu öffentlichem wahrem Zeugnis und gutem Beweis habe ich vorgenannter Graf Wilhelm von Montfort mein eige- nes Siegel an die Urkunde zu hängen befohlen. Gegeben zu Werden- berg am sechsten Tag des angehenden Monats August im Jahr, da man zählte von Christi Geburt vierzehnhundert Jahre und danach im zwölften Jahre. V i d i m u s (erstes Stück) im Hauptstaatsarchiv München Montfort n. 83, vom 3. Februar 1427 durch Jos Amman, freien Landrichter zu Rankweil in Müsinen, auf Antrag des «wohlgeborn vnd Edel fryg herre Junkher wolfhart von 
Pranndes» der Urkunden vorzeigt, die «gerecht gantz vnd gut wärend an Bermitt an geschrifft vnd an Insigeln». 
— Pergament 22,4 cm lang X 43,4, Plica 2,8 cm. — Einfache Initiale über 19 Zeilen. Schrift ähnelt der Urkunde Mont- fort n. 62 im Hauptstaatsarchiv München. Siegel: An Pergamentstreifen hängt das Siegel des Landgerichts Rankweil, rund, hellgelb, abgewetztes Siegelbild, Ovalschild mit einer Dogge nach re. Umschrift: + S IVDICII IN RANKWIL IN 
MVSYNEN— Rückseite: «Ain Vidimus zwayer brief die zwo schellenberg am Eschnerberg 
berüerend» (15. Jahrh.); Zusatz: «so graff Wilhelm von Mont- fort erköfft hett 
18» (15. Jahrh.); «1417» (18. Jahrh.); «regest 1427 Feb. 3» (Bleistift, modern); «3713» (rot, modern). Zur Sache: Der Werkauf der beiden Festen wurde erst mit Urkunde von 1412 Oktober 31 in Bludenz vollzogen, s. Liechtensteinisches Urkunden- buch 1/3 n. 67. 1 Wilhelm von Montfort-Tettnang f 1439. 2 Albrecht von Werdenberg-Heiligenberg, letzter Graf von Bludenz f um 1420. 3 Hans, starb vor seinem Vater. 4 Altschellenberg, Gde. Schellenberg, Liechtenstein.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.