Volltext: Aus deutschen Archiven

— 113 — 103. 1356 nach Mai 17. Äbtissin Katharina (von Triesen)1 zu Lindau verleiht « m ä r k - 1 in / dem Jungen von Schellenberg.2 / du guter ze dem Tegerstain3 / ze rehtem manlehen./» Eintrag im Hauptstaatsarchiv München, Lindau Kloster Lit. n. 57 (Lehenbuch 1356) fol. 5a. — Papierblatt 29,8 cm lang X 21,5, links innen 1,7 cm frei, liniert gegen die Ränder und in der Mitte der Länge nach abgeteilt, Ein- trag in der linken Hälfte. Paginiert (alt) «III» unter der Überschrift des 15. Jahrh.: «märckli von schellenberg 
teggerstain». Über die Handschrift s. n. 102. Datierung: Datum fehlt, doch gehört der Eintrag auf Grund der Lage zu den ältesten unter Äbtissin Katharina; das nächstfolgende Datum befindet sich auf fol. 6a: «1356 ante Martini feria quarta» 
= 9. November 1356. Diese Datierung ist auch begreiflich aus der Tatsache, dass jedermann seine Mannlehen von der neuen Äbtissin empfangen musste. 1 Katharina von Triesen, gewählt zur Äbtissin am 17. Mai 1356. 2 Marquard III. von Schellenberg zu Wasserburg. Über ihn Büchel, Ge- schichte der Herren von Schellenberg I Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. F. Liechtenstein 1907 S. 89 — 96 (ohne Benützung dieses Eintrages). 3 Degelstein in Hoyren, Stadt Lindau. 104. Um 1356 Vor Äbtissin Katharina (von Triesen)1 erscheint Ruef von Nidegg2 und erklärt, sein Vater sei ein rechter Freier gewesen, habe aber eine Frau von Schellenberg3 genommen, die keine Freie war («Sin vatter sälig der / wär ain rechter Frig und näm / ain frowen von Schellenberg - du / wär nit ain frigin,.. 
»). Da der Vater Eigen- leute besass und seine Kinder dieser Leute nicht Genossen waren, gab er diese Eigenleute an das Frauenstift zu Lindau und nahm sie von der Äbtissin zu Mannlehen.
	        

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