Preise während des Jahres zudem auch noch Schwan-
kungen unterliegen. Ebenfalls muss zwischen zeit-
genössischen Durchschnittsberechnungen und den
Preisfestlegungen für die Besteuerung (Weinsteuer)
differenziert werden. Die Umrechnung der verschie-
denen Masse und Währungen auf heutige Mass- und
Währungseinheiten bereitet zusätzliche Mühe.
Die in den gesichteten Quellen vorgefundenen
Preisangaben beziehen sich auf ganz verschiedene
Mengen- und Masseinheiten. Auch die verschiedenen
Geld- und Währungseinheiten sind zu berücksich-
tigen. Bis 1858 sind die Preise in Reichswährung
(1 Gulden = 60 Kreuzer), 1859 bis 1899 in österreichi-
scher Guldenwährung (1 Gulden = 100 Kreuzer), ab
1900 in österreichischer Kronenwährung (1 Krone =
‚00 Heller) beziehungsweise in Schweizerfranken-
währung angegeben.?0
Unterschiedliche Ausschank- und Kellerpreise
Die Preise für den Verkauf ab Torkel oder Keller
unterscheiden sich deutlich von den Ausschank-
preisen im Gasthaus. Diesen Umstand galt es bei der
Sammlung und Zusammenstellung der Daten eben-
falls zu beachten. So zeigt eine zeitgenössische Ta-
belle für die Jahre zwischen 1832 und 1838 folgende
Preisunterschiede zwischen Ausschank- und Keller-
preisen: (Preise pro Viertel in Gulden = fl, und Kreu-
zern = kr)203
Jahr Ausschankpreis Kellerpreis
1832 1f36-2f18 kr 1fl20—1f1l44 kr
1833 ifl4 —2fl40 kr 48 kr — 1 fl 52 kr
1834 48 kr —- 3 fl 12 kr 32kr-2fl
1835 1fi4 -1fi52kr 48 kr — 1 fl 26 kr
1836 1fi4 -2f18 kr 40 kr — 1 fl 36 kr
1837 1f120—2 fl 40 kr 48 kr — 1 fl 48 kr
1838 1fi4 —2fl40 kr 48 kr — 1 fl 48 kr
Die starken Unterschiede innerhalb derselben Kate-
zorie ergeben sich aus der starken Preisdifferenz zwi-
schen Rot- und Weissweinen.
Über die Preise der Vaduzer Weine im 18. und
19. Jahrhundert lassen sich zwei gültige, durch die
historischen Quellen gut belegte Feststellungen ma-
chen: Rotwein war durchwegs teurer als Weisswein,
und der Vaduzer teurer als die Weine aus den ande-
-en Liechtensteiner Gemeinden.
Die erste Feststellung ist aus den erhobenen Preis-
daten eindeutig ablesbar. Auch wenn der rote Wein
nicht immer, wie Landvogt Schuppler bemerkt,
*ım die Hälfte werther als der weisse” war, so ist die
Preisdifferenz doch durchwegs erheblich. Die zweite
Feststellung soll weiter unten anhand einiger Bei-
spiele und Preisvergleiche untermauert werden.
Bildung und Bestimmung des Weinpreises
Doch vorher gehen wir der Frage nach, wie sich die
Weinpreise gebildet haben. Dazu finden sich in
Schupplers Landesbeschreibung von 1815 nähere
Angaben. Solche Belege sind überaus selten. Schupp-
lers Ausführungen seien daher wörtlich wiedergege-
ben: “Der Verkauf in dem Torkel hat vor der eigenen
£inkellerung besonders in Gerathjahren in so weit, in
wie weit ein verhältnissmässiger Theil zum eigenen
herrschaftlichen Schanke nicht nur, sondern auch
zum Verkaufe unterm Raifen im Falle eines künftig-
jährigen Missjahres vorbehalten wird, immer dann
den Vorzug, wenn der Wein in einem leidentlichen
Preise an den Mann gebracht werden kann, denn
a) wird hier Landes nur der rothe Wein gesucht,
dagegen der weisse den Weinkäufern immer um
einen viel geringeren, oft kaum halben Preiss nur
so aufgedrungen wird, dass sie zu einer Quantität
rothen eben so viel weissen, oder nach Umständen
auch etwas weniger abnehmen müssen.
b) lässt sich mit dem hierländigen Gewächse nicht
wohl speculiren, weil es sich nicht halten lässt, oft
schon im dritten Jahre absteht, die Farbe und Geist
verliert, und einen unangenehmen älternden Ge-
schmak annimmt, und weil
c) nach alten Weinen nicht anders gefragt wird, als
wenn keine neuen zu bekommen sind. Alles ohne
Unterschied trinkt lieber den letztjährigen Wein als
einen älteren.