Volltext: Vaduzer Wein

Preise während des Jahres zudem auch noch Schwan- 
kungen unterliegen. Ebenfalls muss zwischen zeit- 
genössischen Durchschnittsberechnungen und den 
Preisfestlegungen für die Besteuerung (Weinsteuer) 
differenziert werden. Die Umrechnung der verschie- 
denen Masse und Währungen auf heutige Mass- und 
Währungseinheiten bereitet zusätzliche Mühe. 
Die in den gesichteten Quellen vorgefundenen 
Preisangaben beziehen sich auf ganz verschiedene 
Mengen- und Masseinheiten. Auch die verschiedenen 
Geld- und Währungseinheiten sind zu berücksich- 
tigen. Bis 1858 sind die Preise in Reichswährung 
(1 Gulden = 60 Kreuzer), 1859 bis 1899 in österreichi- 
scher Guldenwährung (1 Gulden = 100 Kreuzer), ab 
1900 in österreichischer Kronenwährung (1 Krone = 
‚00 Heller) beziehungsweise in Schweizerfranken- 
währung angegeben.?0 
Unterschiedliche Ausschank- und Kellerpreise 
Die Preise für den Verkauf ab Torkel oder Keller 
unterscheiden sich deutlich von den Ausschank- 
preisen im Gasthaus. Diesen Umstand galt es bei der 
Sammlung und Zusammenstellung der Daten eben- 
falls zu beachten. So zeigt eine zeitgenössische Ta- 
belle für die Jahre zwischen 1832 und 1838 folgende 
Preisunterschiede zwischen Ausschank- und Keller- 
preisen: (Preise pro Viertel in Gulden = fl, und Kreu- 
zern = kr)203 
Jahr Ausschankpreis Kellerpreis 
1832 1f36-2f18 kr 1fl20—1f1l44 kr 
1833 ifl4 —2fl40 kr 48 kr — 1 fl 52 kr 
1834 48 kr —- 3 fl 12 kr 32kr-2fl 
1835 1fi4 -1fi52kr 48 kr — 1 fl 26 kr 
1836 1fi4 -2f18 kr 40 kr — 1 fl 36 kr 
1837 1f120—2 fl 40 kr 48 kr — 1 fl 48 kr 
1838 1fi4 —2fl40 kr 48 kr — 1 fl 48 kr 
Die starken Unterschiede innerhalb derselben Kate- 
zorie ergeben sich aus der starken Preisdifferenz zwi- 
schen Rot- und Weissweinen. 
Über die Preise der Vaduzer Weine im 18. und 
19. Jahrhundert lassen sich zwei gültige, durch die 
historischen Quellen gut belegte Feststellungen ma- 
chen: Rotwein war durchwegs teurer als Weisswein, 
und der Vaduzer teurer als die Weine aus den ande- 
-en Liechtensteiner Gemeinden. 
Die erste Feststellung ist aus den erhobenen Preis- 
daten eindeutig ablesbar. Auch wenn der rote Wein 
nicht immer, wie Landvogt Schuppler bemerkt, 
*ım die Hälfte werther als der weisse” war, so ist die 
Preisdifferenz doch durchwegs erheblich. Die zweite 
Feststellung soll weiter unten anhand einiger Bei- 
spiele und Preisvergleiche untermauert werden. 
Bildung und Bestimmung des Weinpreises 
Doch vorher gehen wir der Frage nach, wie sich die 
Weinpreise gebildet haben. Dazu finden sich in 
Schupplers Landesbeschreibung von 1815 nähere 
Angaben. Solche Belege sind überaus selten. Schupp- 
lers Ausführungen seien daher wörtlich wiedergege- 
ben: “Der Verkauf in dem Torkel hat vor der eigenen 
£inkellerung besonders in Gerathjahren in so weit, in 
wie weit ein verhältnissmässiger Theil zum eigenen 
herrschaftlichen Schanke nicht nur, sondern auch 
zum Verkaufe unterm Raifen im Falle eines künftig- 
jährigen Missjahres vorbehalten wird, immer dann 
den Vorzug, wenn der Wein in einem leidentlichen 
Preise an den Mann gebracht werden kann, denn 
a) wird hier Landes nur der rothe Wein gesucht, 
dagegen der weisse den Weinkäufern immer um 
einen viel geringeren, oft kaum halben Preiss nur 
so aufgedrungen wird, dass sie zu einer Quantität 
rothen eben so viel weissen, oder nach Umständen 
auch etwas weniger abnehmen müssen. 
b) lässt sich mit dem hierländigen Gewächse nicht 
wohl speculiren, weil es sich nicht halten lässt, oft 
schon im dritten Jahre absteht, die Farbe und Geist 
verliert, und einen unangenehmen älternden Ge- 
schmak annimmt, und weil 
c) nach alten Weinen nicht anders gefragt wird, als 
wenn keine neuen zu bekommen sind. Alles ohne 
Unterschied trinkt lieber den letztjährigen Wein als 
einen älteren.
	        

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