Volltext: Vaduzer Wein

Erntetermine lagen im 19. Jahrhundert im allgemei- 
nen zwischen Anfang und Ende Oktober. Im Anhang 
sind in einer Tabelle die aus den eingesehenen 
Quellen ersichtlichen Weinlesetermine für Vaduz 
jahrgangsweise aufgeführt.!?! 
Wimmeln 
Die Weinberge wurden schon einige Wochen früher, 
veim Blauwerden der Trauben, für jedermann ge- 
sperrt. Feldhirten oder Wingerthüter walteten ihres 
Amtes und schützten die reifende Frucht vor Mensch 
und Tier. Das Wimmeln wurde mit Glockengeläute 
am Morgen eröffnet. Die Trauben wurden abge- 
schnitten und in Körben oder Kübeln gesammelt, 
dann in Tragen, die sogenannten “Kürbsen”, geleert 
und in den Torkel getragen. Dort wurde das Trauben- 
gut in die bereitgestellten Bottiche (“Bötti”) geschüt- 
tet. War der Weg in den Torkel für die Träger zu 
weit, wurden die Trauben in Standen mit Fuhrwerk 
transportiert. Jeder Rebbesitzer hatte seine eigenen 
gekennzeichneten Bottiche 1? 
Aufsicht der Torkel- und Wingertmeister 
Die Torkel- und Wingertmeister hatten auch das 
Wimmeln zu beaufsichtigen. Sie sollten unter ande- 
rem nicht zulassen, “dass die Wimmler Trauben ein- 
stecken ”.1®3 Sie hatten auch darauf zu achten, dass 
“die roten und weissen Trauben ordentlich abgesön- 
dert werden”, ausser das Oberamt verfügte “wegen 
Misswachs oder anderen Umständen” etwas anderes. 
In einem solchen Fall durfte dann alles unter einem 
gewimmelt werden. !?4 Die Trennung der Traubensor- 
ten vermerkt auch Landvogt Schuppler, “um dem 
roten Weine eine so viel möglich dunkle Farbe zu 
geben, weil auf diese die Käufer oft mehr als auf die 
innere Güte sehen”. Er rät auch dazu, vom Frost ge- 
schädigte oder nicht vollständig reif gewordene 
Trauben getrennt zu ernten und abzupressen. Der 
daraus gepresste Most solle “so gut als möglich, auch 
ınter dem geringsten Preis” verkauft werden. 12 
Zecherei und “Stubeten” 
Nach dem Wimmeln herrschte frohes, ausgelassenes 
Treiben in den Torkeln, das sich auch mit oberamt- 
lichen Verboten nicht unterbinden liess. Solche Ver- 
bote der Zecherei und der “Stubeten” finden sich 
mehrfach in den Quellen des 18. und 19. Jahrhun- 
derts. Sie belegen geradezu das fruchtlose obrigkeit- 
üiche Unterfangen. 
Arbeiten im Frondienst 
Ein Teil der Arbeiten im herrschaftlichen Rebbau war 
zeit alten Zeiten im Frondienst zu verrichten. So ver- 
merkt bereits das Brandisische Urbar (1505 bis 1510) 
als altes Herkommen, dass “ein jeder, der in den 
Dörfern Schaan oder Vaduz haushablich sitzt”, schul- 
dig sei, Jährlich ein Fuder Mist in den Vaduzer 
Herrschaftsweingarten zu geben und zu führen. 
Weiters waren die Bewohner von Schaan und Vaduz 
verpflichtet, für die Herrschaft jährlich die Stickel zu 
führen, wenn für den Transport nicht mehr als ein 
Tag benötigt würde. Dafür war den Fuhrleuten “ein- 
mal zu essen geben”. Ebenfalls hatte, wer in den bei- 
den Dörfern “haushablich” war, zwei Tage, “der ge- 
neine Mann” einen Tag jährlich, “in siner gnaden 
wingarten” zu hauen oder zu gruben. Zu diesem 
Frondienst konnte man sich durch “einen guten 
Knecht” vertreten lassen. Den Fronleuten hatte die 
Herrschaft “den Imbiss, den Marend und einem 
jeden zu Nacht ein Hofbrot” zu geben. Schliesslich 
waren die Fuhrleute in Schaan und Vaduz schuldig, 
den Wein, “der jährlich in sinr gnaden wingartten zu 
vaducz wechst”, aus dem Torkel auf das Schloss zu 
führen. Die Herrschaft hatte dagegen die Fuhrleute 
zu verpflegen und die Zugtiere zu füttern.!?® Das 
Sulzisch-Hohenemsische Urbar (um 1617) vermerkt 
die gleichen Fronen wie das Brandisische. Es beziffert 
den Ertrag der Dungfronen in den Herawingert auf 
120 Fuder Mist.!?7 Auch Landvogt Schuppler erwähnt 
1815 die gleichen Frondienste in seiner Landesbe- 
schreibung. Den in den Urbaren verwendeten Begriff 
*“haushablich” umschreibt Schupnler mit “ansässig”.
	        

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