von vier Eigentümern, wovon die grösste Fläche mit
1’405 Klafter zum Roten Haus gehört. Mit diesem
Eigentümer konnte eine Regelung getroffen werden,
die für alle späteren Abgeltungen des Bauverbots in
der Rebzone — ausser der Rebzone beim “Löwen” —
wertmässig als Grundlage diente. Auf der Basis ver-
schiedener Verkehrswertschätzungen wurde ein Mit-
ielwert von 1’450 Franken pro Klafter errechnet. Für
die Abgeltung des Bauverbots einigte man sich auf
den Betrag von 1’300 Franken pro Klafter. Damit
wurde dem Eigentümer die Wertverminderung
durch Umzonierung von der Bauzone in die Rebzone
ausgeglichen. Im Fall “Rotes Haus” ergab dies einen
Betrag von 1’826’500 Franken. Dieser Betrag wurde
abgegolten mit Baugrund-Realersatz in der Au im
Wert von 753’210 Franken und einer finanziellen
Entschädigung von 1’073’290 Franken. Die kleinste
Fläche mit 322 Klaftern gehört anteilmässig zwei
Besitzern und wurde im Rahmen einer Erbteilung
und Arrondierung im Tauschweg durch die
Gemeinde abgegolten. Für solche Tauschgeschäfte
wurde analog der üblichen Praxis in der Gemeinde
der amtliche Verkehrswert des Landesschätzers ange-
wendet. Die restliche Parzelle mit 663,3 Klaftern
wurde durch finanzielle Abgeltung im Betrag von
362’290 Franken (1’300 Franken pro Klafter) als Reb-
zone sichergestellt.
Rechnet man nun diese Beträge pro Klafter zusam-
men, hat die Gemeinde als Abgeltung für die Rebzone
Abtswingert einen Betrag von insgesamt 3’107’390
Franken aufgewendet.
Wi
ngert beim “Lö
öwen”
Auch der Wingert beim “Löwen” ist im Zusammen-
hang mit dem sehr gelungen renovierten Gasthaus als
Denkmalschutzobjekt und dem Gubserhaus als erhal-
tenswerte Baute im Nahbereich an der Heragass, am
Singang zum Vaduzer Zentrum, von grossem ortspla-
nerischem Wert. Weil dieser Rebbestand am Rand der
Kernzone von Vaduz liegt, wurde ein amtlicher
Schätzwert von 1’600 Franken pro Klafter ermittelt.
Mit diesem Betrag, welcher um 300 Franken pro
Klafter höher liegt als die übrigen Abgeltungsbeträge
in der Rebzone, konnte eine Einigung erzielt werden.
Es wurde eine Parzelle mit 764,3 Klaftern Reben aus-
zeschieden, welche mit einem Bauverbot im Sinn der
Bauordnung der Gemeinde Vaduz für Rebzonen
vdelastet wurde. Für die Einräumung dieser Dienstbar-
keit ist eine einmalige Entschädigung von 1’600 Fran-
ken pro Klafter, das sind 1’222’880 Franken, ausbe-
zahlt worden.
Rebzone im Metteldorf
Die Rebzone westlich der Metteldorfstrasse erstreckt
sich vom Torkelplatz an. der Hindergass in südlicher
Richtung bis zum Anwesen Hildegard Verling. Dieses
Rebgebiet, welches allerdings durch das Haus
Elsensohn unterbrochen wird, umfasst eine Fläche
‚on insgesamt 1’311,7 Klaftern. Diese Fläche verteilt
sich wiederum auf 16 Parzellen und elf Eigentümer.
In diesem Gebiet war eine Einsprache zu bereinigen.
Die Eigentümerin von 120,1 Klaftern Reben erhielt
von der Gemeinde zur Abgeltung des Bauverbots
Baugrund in der Au. Der entstandene Mehrwert
zugunsten der Gemeinde wurde durch Realersatz in
der Landwirtschaftszone im Lett ausgeglichen, wobei
auch hier eine amtliche Schätzung als Grundlage
liente. In den Abgeltungsverhandlungen mit den
weiteren Eigentümern konnten drei Parzellen mit
183,5 Klaftern durch die Gemeinde käuflich erwor-
en werden. Eine weitere Parzelle mit 236,3 Klaftern
zam durch ein Tauschgeschäft ebenfalls in den Besitz
ler Gemeinde. Mit den verbleibenden neun Eigentü-
nern mit insgesamt 771,8 Klaftern Reben konnte
durch den Abgeltungsbetrag von 1’300 Franken pro
Xlafter vertraglich die Rebzone ebenfalls gesichert
werden.
Rechnet man nun auch hier den Klafterpreis mit
1’300 Franken als Abgeltung für die Rebzone Mettel-
dorf zusammen, ergibt dies einen Betrag von
1”705’210 Franken.
Diese drei Gebiete der Vaduzer Rebzone .mit
4’466,3 Klaftern sind heute vertraglich mit allen
Eigentümern abgesichert und haben die Gemeinde
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