Verhandlungen mit den Rebbergbesitzern
{m vom Gemeinderat genehmigten Zonenplan 1976
war eine Fläche von 21’289 Klafter als Rebzone ausge-
schieden. Die nicht in die Rebzone aufgenommenen
übrigen Rebflächen werden mit 5’886 Klafter bezif-
fert. Insgesamt betrug die Rebfläche in Vaduz zum
damaligen Zeitpunkt 27’175 Klafter. Wie schon er-
wähnt, sind gegen die geplante Umzonierung von
Baugebiet in die Rebzone 14 Einsprachen eingegan-
gen. Demgegenüber gab es nur eine einzige Einspra-
che wegen Nichtaufnahme eines seit mehr als 100
jahren bestehenden einzelnen kleinen Rebbergs in
der Sbania in die Rebzone.
Ein Sonderfall
Die Gemeinde vertrat hier die Ansicht, dass diese
Einzelparzelle zu schmal und zu klein sei, um als
Rebzone bezeichnet werden zu können. Der Ein-
sprecher gab sich mit dieser Antwort jedoch nicht zu-
frieden und begründete sein Anliegen mit nachste-
hendem Schreiben an die Gemeinde: “Wie ich aus
{hrer Stellungnahme ersehe, ist es die Grösse der Par-
zelle, welche Sie daran hindert, das seit mehr als 100
Jahren bewirtschaftete Rebland auch als Rebzone ein-
zuteilen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses
absolut kein Argument sein darf, den von meinen
Vorfahren und in den vergangenen 40 Jahren von
mir bewirtschafteten Weinberg nicht in die Rebzone
aufzunehmen. Denn gerade durch die Aufnahme in
die Rebzone erhält diese Parzelle auch für die fernere
Zukunft jenen Schutz, welcher ihr privatrechtlich
nicht geboten werden kann. Meine Einstellung wird
von allen Anstössern an die Parzelle bejaht, da auch
sie es zu schätzen wissen, den Weinberg in seiner heu-
äigen Form auch in Zukunft neben, respektiv vor sich
zu wissen.
Warum soll ein Weinberg in dieser Grösse nicht als
Rebzone gelten dürfen? Genau wie eine landwirt-
schaftlich genutzte Parzelle hat er das Recht, in die
entsprechende Zone eingeteilt zu werden, um so für
die Zukunft geschützt zu sein.”
Aufgrund dieses Schreibens wurde die Angele-
genheit nochmals überprüft und dieser Rebberg
gemäss dem Wunsch des Besitzers zusätzlich als Ein-
zelparzelle in die Rebzone des neuen Zonenplans auf-
genommen. Dadurch kann die heutige Nutzung der
Parzelle erhalten bleiben, und diese wird auch
zukünftig vor einer Überbauung geschützt. Diese
Neuzonierung erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch
des Rebbergbesitzers und war deshalb entschädi-
gungslos zu dulden.
Bereinigung der Einsprachen
Die Einsprachen gegen eine Einzonung von Bauge-
biet in die Rebzone wurden einhellig als Eingriff in
die privaten Eigentumsrechte und in seiner Wirkung
als teilweise kalte Enteignung begründet. Des weite-
ren wurde eine fachgerechte Bewirtschaftung der
Rebberge in ferner Zukunft in Frage gestellt.
Es sei vorweggenommen, dass alle vier Einsprecher
die Schaffung einer Rebzone im Interesse des Orts-
bilds und der Bedeutung des Weinbaus für Vaduz be
grüssten und in den Verhandlungen mit der Ge-
meinde kooperativ zu einer gütlichen Lösung Hand
boten. In zwei Fällen konnten die Einsprachen durch
Realersatz in der Bauzone und Wertausgleich im
Bodentauschverfahren geregelt werden. Ein weiterer
Fall durch Realersatz in der Bauzone sowie Wertaus-
gleich von etwas mehr als der Hälfte mit finanzieller
Abgeltung. Der Fall “Löwen” konnte ebenfalls durch
finanzielle Abvelktung gelöst werden.
Abtswingert beim Roten Haus
Der Abtswingert ist neben dem Bockwingert die
grösste zusammenhängende Rebfläche in der Vadu-
zer Rebzone. Sie ist für das Ortsbild von Vaduz mit
dem Denkmalschutzobjekt Rotes Haus und den gröss-
tenteils noch erhaltenen oder im Rahmen der Schutz-
und Umgebungsschutzzone renovierten oder neu er-
stellten Bauten von herausragender Bedeutung. Die
Zonenfläche von 2’390,3 Klafter ist heute im Besitz