Volltext: Vaduzer Wein

Bis ins 16. Jahrhundert herrschte die auf den Pfen- 
nig aufgebaute Pfund-Schilling-Pfennig-Zählung vor: 
1 Pfund (Pf) = 20 Schilling = 240 Pfennige (d; lat. 
denarius); 1 Schilling = 12 Pfennige. 
Im alltäglichen Zahlungsverkehr wurden die ausge- 
prägten Münzen der Silberwährung, also Schilling 
und Pfennig benutzt. Seit dem 16. Jahrhundert wird 
der Kreuzer und sein Vielfaches, der Gulden, bevor- 
zugte, dann alleinige Recheneinheit: 1 Gulden (fl) = 
60 Kreuzer (kr) ä 4 Pfennig oder Denar. 
Das ergibt folgendes Verhältnis der Pfund-Schil- 
ling-Pfennig-Zählung zur Gulden-Kreuzer-Zählung: 
1] Pfund Pfennig = 1 Gulden 8% Kreuzer oder 68% 
Kreuzer; 100 Gulden = 87 Pfund 10 Schilling; 1 Kreu- 
zer = 3% Pfennige (Denare). 
Ab 1. Januar 1859 wurde in Liechtenstein die öster- 
reichische Währung (6ö6.W.) alleinige gesetzliche 
Landeswährung. Für die bis dahin im Land gebräuch- 
lichen Währungen wurden folgende Umrechnungs- 
sätze festgelegt: 1 Gulden Konventionsmünze (CM) = 
| Gulden 5 Kreuzer ö.W.; 1 Gulden Reichswährung 
(RW) = 87% Kreuzer 6.W.; 1 Reichstaler = 1 Gulden 
50 Kreuzer 6.W.; 1 Franken = 40% Kreuzer 6. W. 
Gleichzeitig wurde für die genannten auf Silber 
fussenden Guldenwährungen das Dezimalsystem ein- 
geführt: 1 Gulden (fl) = 100 Kreuzer (kr). 
Vaduz 1815. Aquarell von Ferdinand Bachmann (Fürstliche Sammlungen,
	        

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