Überwachung der ordnungsgemässen Durchfüh-
rung der Schädlingsbekämpfung
Überwachung der Durchführung der Weinlese
Überwachung der Reblagen wegen etwaigem Reb-
.ausverdacht 261
Vaduz. Weinbau
28. April 1938
Die kalte Witterung der letzten Wochen ist auch in
den hiesigen Weinbergen nicht ohne Schaden vorbei
gegangen. Reben, die infolge ihrer besonders ge-
schützten Lage und der warmen Märzwitterung wei-
(er voran waren, haben zum Teil erfrorene Triebe.
Ähnliches kann bei Grubreben beobachtet werden.
Zweifellos werden jene Winzer gut getan haben, die
rechtzeitig Frostschutzschirme bei den Reben an-
brachten. Der Grossteil der Reben dürfte bis heute
noch keinen besonderen Schaden gelitten haben.262
Vaduz. Weinbau
2. Juni 1938
Trotz der Frühjahrsfröste stehen heute die Weinberge
Mm grossen und ganzen mit schönem Ansatz von
Gescheinen?® da, und das Wachstum ist ordentlich
defriedigend. Damit ist nun die Zeit gekommen, an
die erste Bespritzung mit Kupfer-Kalkbrühe zu den-
xen. Auch der Mottenflug ist jetzt zu verfolgen.
Sisher scheinen noch keine Motten geflogen zu sein.
Doch ist jetzt besondere Vorsicht am Platze. Während
in der Ostschweiz, namentlich in Graubünden, die
Verhältnisse ähnlich wie bei uns zu liegen scheinen,
haben andere schweizerische Rebbaugebiete durch
die Frühjahrsfröste sehr grosse Schäden erlitten, was
aicht ohne Rückwirkung auf die Gesamternte im
Herbste bleiben wird.267
8. Oktober 1938
Weinlese
9. Mai 1938
Schweizerische Landesausstellung
Die Ausstellungsleitung der schweizerischen Landes-
ausstellung teilt der Winzergenossenschaft Vaduz mit,
dass die Weine der Winzergenossenschaft als auslän-
lische Güter zu betrachten sind und somit nicht an
der Ausstellung zugelassen werden. 262
10. Mai 1938
Die fürstliche Regierung wird über das ablehnende
Schreiben der schweizerischen Landesausstellungslei-
ung informiert.264
19. September 1938
Durch die Intervention des Regierungschefs, Josef
Hoop, bei der Ausstellungsleitung der schweize-
rischen Landesausstellung 1939, Zürich, wird der
Liechtensteiner Wein gleich behandelt wie der
Schweizer und offiziell zur Ausstellung zugelassen
(einheitliches Wirtschaftsgebiet).2%5
In Vaduz und Schaan ist dieser Tage der Haupt-
wimmet. Wenn auch etwas schon früher eingebracht
wurde und der erste Saft bereits schon zu verkosten
St, sind doch der Freitag und der Samstag dazu aus-
ersehen worden, die Haupternte einzubringen. In
Schaan ist die Ernte eine reichliche, die in Vaduz ist
beeinträchtigt durch den seinerzeitigen Hagelschlag,
der teilweise eine Vernichtung bis zu 50% der Ernte
aerbeigeführt haben dürfte. Sonst hätte auch der
Weinbauer in Vaduz heuer wieder einmal mit einer
%5 I Volksblatt, 18. März 1937, Nr. 32.
6 J Volksblatt, 3. Juli 1937, Nr. 75.
»7 GAV, Signatur Nr. 725,
58 JVolksblatt, 2. Oktober 1937, Nr. 118.
59 LVolksblatt, 14. Oktober 1987, Nr. 118.
0 GAV, Signatur Nr. 725,
%1 GAV, Signatur Nr. 725,
62 LVolksblatt, 28. April 1938, Nr. 49.
6 GAV, Signatur Nr. 725,
4 GAV, Signatur Nr. 725.
5 GAV, Signatur Nr. 725,
%6 3lütenansätze.
67 Volksblatt, 2. Juni 1938, Nr. 63; s. auch LVolksblatt, 21. Mai
938, Nr. 59 u. 5. Juli 1988, Nr. 75.