Volltext: Vaduzer Wein

Statuten 
Winzergenollenfhaft Yadırz. 
Erste gedruckte 
Statuten der 
Winzergenossen- 
schaft, von der 
Regierung am 
30. Oktober 
1902 genehmigt 
(Gemeinde) 
a 
Die Winzergenoffenfchaft in Baduz ijt eine freie Bere 
dinigung von Weinbergbefikern in Badız und Hat den Zmeck, 
5urch eine rationelle und forgfältige Pflege des Weinftocdes, 
fowie Durch firenge Sortirung des Traubengutes einen 
möglichjt guten Wein zu erzielen und denjelben gemein: 
fchaftlich in den Berfant zu brinaen. 
Mitglied diefes Vereins kann jeder unbejdholtene Wein: 
bergbefißer in Baduz werden, welcher feinen Meben die 
erforderliche Milege angedeihen Läßt. Die Uufnahıne ge 
(chieht durch den Ausichuß nach Stimmenmehrheit 
De 
Die Senoffenfchaft wählt jährlich einen Ausfchuß von 
fieben Mitgliedern, welcher die Vereinsgerchäfte zu führen 
hat und aus feiner Mikte einen Vorftand, einen Geichätts- 
ihrer und einen Raitier beitellt. 
4, 
Die Genojfenfchaft wird regelmäßig anı Schlujje des 
Yabhres einmal zufammentreten und den Nechenfchaftsbericht 
des Musichufies entgegen nehmen. Sie prüft und ger 
nehmigt die Jahresrechnung und wählt die Ausichuß- 
mitglieder Ib das neue Bereinsjahr. Hedes Mitglied 1{t 
berechtigt, bei diejer Derfammlung Anträge und Befchwerben 
einzubringen und Beichlußfafiung hierüber au verlangen. 
31. 1615 Reg. ex 1902. 
Boritehende Statuten werden behHördlich genehmigt. 
Fürftlicdhe‘ Regierung 
Baduz am 30. Oftober 1902, 
9. Sn ber Maur, fürktl Cabinetarath 
Günstige Faktoren für den Weinbau 
Je früher die Rebblüte auftritt und je später im Herbst 
der Wein gelesen wird, desto besser fällt die Ernte 
aus. Die Vegetationszeit zwischen Blüte und Ernte soll 
möglichst lang und warm sein. Viel Niederschlag ist 
eher schädlich und fördert, besonders im Herbst zur 
Zeit der Traubenreife, Pilzkrankheiten und Fäulnis. 
Der Herbst sollte daher möglichst trocken sein. 
Starke Winterfröste schädigen Holz und Knospen des 
Rebstocks und schwächen dessen Wuchskraft. Noch 
gefährlicher sind die Spätfröste im Frühjahr, wenn 
die Knospen ausbrechen oder die ersten Triebe be- 
reits ausgeschlagen haben. Die örtliche Lage und die 
Reliefverhältnisse können die genannten nachtei- 
ligen Klima-Elemente Temperatur und Niederschlag 
etwas kompensieren. 
Vorzüge unserer Landschaft als Rebgebiet 
Liechtenstein liegt im Übergangsgebiet vom ozeani- 
schen zum kontinentalen Klima, was sich ın relativ 
milden Temperaturen und reichlichen Niederschlä- 
gen zeigt. Lange Trockenperioden, Spätfröste im 
Frühjahr und extrem kalte Winter sind selten. Auch 
strenge Frühfröste im Herbst und frühe herbstliche 
Schlechtwetterlagen mit Kälte und Schnee kommen 
wenig vor. Mit einer recht hohen mittleren Jahres- 
wärme zählen die Reblagen unseres Landes unter 
den schweizerischen Weinbaugebieten zu den tempe- 
raturbegünstigten Landschaften. Und die nachteilige. 
| Vgl. dazu Ospelt, Wasserversorgung, S. 9. 
* Vgl. Quellen- und Literaturverzeichnis, unten S. 97. 
Detailstudien könnten zum Beispiel den Weinpreisen, den Wein- 
baukosten und den Konsumgewohnheiten gewidmet werden. 
Der Autor hat eine eigene Arbeit über alte Vaduzer Gasthäuser 
ınd Tavernen in Bearbeitung. Die Arbeiten am Liechtensteiner 
Namenbuch werden zusätzliche Aufschlüsse über manche Flur- 
a2amen geben, die im Zusammenhang mit dem Weinbau in unse- 
‚er Gemeinde stehen. 
Ospelt, Josef (1946); Nipp (1934). 
Als Briefkopf wurde bis etwa 1930 ein Ovalstempel verwendet 
ohne Hinweis auf die Gründung der Genossenschaft. Das älteste 
dem Autor in den Quellen begegnete Schriftstück mit einem 
neuen, von Eugen Verling gestalteten Briefkopf datiert aus dem 
Jahr 1933. Der Briefkopf enthält die Aufschrift “Winzergenossen- 
schaft Vaduz. gegründet 1895” (LLA RF 115/99). 
Zur Gründung der Winzergenossenschaft siehe auch unten 
S. 94-96, sowie die von Ernst Erich Ospelt verfasste Chronik der 
Winzergenossenschaft in diesem Buch. 
LLA RE 1901 Nr. 2059, Volkswirtschaftsdepartement des Kantons 
St. Gallen an Landesverweser In der Maur, 23. Dezember 1901. — 
Antwortschreiben In der Maurs, 11. Januar 1902. 
LLA RE 1902 Nr. 1645, Schädler an Regierung, 25. Oktober 
1902. — Regierung an Schädler, 30. Oktober 1902. — Original 
Statutenentwurf mit Genehmigungsvermerk. — Ein gedrucktes 
Exemplar der Statuten liegt im Familienarchiv Rheinberger. 
Die allgemeinen Ausführungen zu den natürlichen Vorausset- 
zungen basieren auf Schlegel.
	        

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