Volltext: Vaduzer Wein

bene Bespritzung der Weinreben, mit Ausnahme von 
Vaduz, zum teile gar nicht und zum teile in höchst un- 
zweckmässiger Weise vorgenommen wird. Die fürst- 
liche Regierung hat hierauf die Ortsvorstände mittels 
der in der Nr. 24 des “Liechtensteiner Volksblattes” 
verlautbarten Kundmachung vom 12. Juni 1901 
aufgefordert, für die genaue Durchführung sämt 
licher Bestimmungen der Regierungsverordnung 
schrift nicht entsprochen haben, der fürstlichen 
Regierung zur Einleitung der Bestrafung namhaft zu 
machen. Es braucht nicht erst erwähnt zu werden, 
wie sehr es im Interesse der Besitzer von Weingärten 
gelegen ist, diesem Gegenstande besondere Aufmerk- 
samkeit zuzuwenden; denn die Erfahrungen der letz- 
ten Jahre haben dies zur Genüge gezeigt. 
Zeitungsnachrichten zufolge nimmt der falsche 
Mehltau in den Weingärten von Meran ungeheuer 
überhand, und es sind dortselbst sogar auch einzelne 
Reblausherde entdeckt worden. Wenn sich diese 
Nachrichten bewahrheiten, so würde dies für die 
weinbautreibende Bevölkerung des so gesegneten 
Meraner Landstriches einen enormen Schaden be- 
deuten. 
1902 
+. 
‚uli 1902 
Rebenspritzung 
Fürstlicher Studienrat Professor Dr. Eugen Nipt in seinem. 
Rebberg (Hildegard Bachem) 
vom 3. Mai 1893 betreffend die Bekämpfung des fal- 
schen Mehltaus zu sorgen und hat ausserdem in dan- 
kenswerter Weise den fürstl. Torkelmeister Josef 
Ospelt in Vaduz beordert, die hierländigen Wein- 
gärten in Augenschein zu nehmen, sowie die Ortsvor- 
steher genau zu unterweisen, in welcher Art die 
Bespritzung der Reben vor sich zu gehen hat. Der ge- 
nannte Torkelmeister hat seither die Weingärten in 
den Gemeinden Eschen, Mauren, Bendern, Balzers 
und Triesen inspiziert und den Vorstehern praktisch 
gezeigt, wie bei der Rebenbespritzung zu verfahren 
ist. Nachdem die Traubenblüte bereits vorüber ist, 
erscheint es nunmehr notwendig, dass alle jene Par- 
teien, welche ihre Reben noch nicht bespritzt haben, 
dies in kürzester Frist nachholen. Wie wir verneh- 
men, ist der fürstl. Torkelmeister beauftragt worden, 
nach einiger Zeit wieder nachzusehen, ob die Besprit- 
zung tatsächlich allgemein durchgeführt wurde und 
jene Rebenbesitzer, welche der bestehenden Vor- 
Ungeachtet strenger Aufträge zur Vornahme der vor- 
geschriebenen Bespritzung der Weinreben sind noch 
immer verschiedene Parteien, und darunter solche, 
von denen es am wenigsten zu vermuten wäre, mit 
dieser Arbeit im Rückstande, wie die über ausdrück- 
'ichen Wunsch des landwirtschaftlichen Vereins von 
der fürstlichen Regierung veranlasste Nachschau er- 
geben hat, welche der fürstliche Weingartenaufseher 
vorgenommen hat. Die Gemeinden werden nunmehr 
beauftragt, die Bespritzung auf Kosten der rückstän- 
digen Parteien, welche überdies eine Ordnungsbusse 
yewärtigen, vorzunehmen.?7 
29. August 1902 
Vaduz. Die Weinreben stehen in voller Frische. Die 
Färbung der Trauben hat bereits begonnen. Wenn 
uns der Föhn nicht im Stiche lässt, werden wir einen 
recht guten Wein bekommen. 3 
4 LVolksblatt, 10. Mai 1901, Nr. 19. 
5 LVolksblatt, 14. Juni 1901, Nr. 24 
% LVolksblatt, 12. Juli 1901, Nr. 28. 
37 LVolksblatt, 4. Juli 1902, Nr. 27. 
8 LVolksblatt, 29. August 1902, Nr. 35 
2
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.