bene Bespritzung der Weinreben, mit Ausnahme von
Vaduz, zum teile gar nicht und zum teile in höchst un-
zweckmässiger Weise vorgenommen wird. Die fürst-
liche Regierung hat hierauf die Ortsvorstände mittels
der in der Nr. 24 des “Liechtensteiner Volksblattes”
verlautbarten Kundmachung vom 12. Juni 1901
aufgefordert, für die genaue Durchführung sämt
licher Bestimmungen der Regierungsverordnung
schrift nicht entsprochen haben, der fürstlichen
Regierung zur Einleitung der Bestrafung namhaft zu
machen. Es braucht nicht erst erwähnt zu werden,
wie sehr es im Interesse der Besitzer von Weingärten
gelegen ist, diesem Gegenstande besondere Aufmerk-
samkeit zuzuwenden; denn die Erfahrungen der letz-
ten Jahre haben dies zur Genüge gezeigt.
Zeitungsnachrichten zufolge nimmt der falsche
Mehltau in den Weingärten von Meran ungeheuer
überhand, und es sind dortselbst sogar auch einzelne
Reblausherde entdeckt worden. Wenn sich diese
Nachrichten bewahrheiten, so würde dies für die
weinbautreibende Bevölkerung des so gesegneten
Meraner Landstriches einen enormen Schaden be-
deuten.
1902
+.
‚uli 1902
Rebenspritzung
Fürstlicher Studienrat Professor Dr. Eugen Nipt in seinem.
Rebberg (Hildegard Bachem)
vom 3. Mai 1893 betreffend die Bekämpfung des fal-
schen Mehltaus zu sorgen und hat ausserdem in dan-
kenswerter Weise den fürstl. Torkelmeister Josef
Ospelt in Vaduz beordert, die hierländigen Wein-
gärten in Augenschein zu nehmen, sowie die Ortsvor-
steher genau zu unterweisen, in welcher Art die
Bespritzung der Reben vor sich zu gehen hat. Der ge-
nannte Torkelmeister hat seither die Weingärten in
den Gemeinden Eschen, Mauren, Bendern, Balzers
und Triesen inspiziert und den Vorstehern praktisch
gezeigt, wie bei der Rebenbespritzung zu verfahren
ist. Nachdem die Traubenblüte bereits vorüber ist,
erscheint es nunmehr notwendig, dass alle jene Par-
teien, welche ihre Reben noch nicht bespritzt haben,
dies in kürzester Frist nachholen. Wie wir verneh-
men, ist der fürstl. Torkelmeister beauftragt worden,
nach einiger Zeit wieder nachzusehen, ob die Besprit-
zung tatsächlich allgemein durchgeführt wurde und
jene Rebenbesitzer, welche der bestehenden Vor-
Ungeachtet strenger Aufträge zur Vornahme der vor-
geschriebenen Bespritzung der Weinreben sind noch
immer verschiedene Parteien, und darunter solche,
von denen es am wenigsten zu vermuten wäre, mit
dieser Arbeit im Rückstande, wie die über ausdrück-
'ichen Wunsch des landwirtschaftlichen Vereins von
der fürstlichen Regierung veranlasste Nachschau er-
geben hat, welche der fürstliche Weingartenaufseher
vorgenommen hat. Die Gemeinden werden nunmehr
beauftragt, die Bespritzung auf Kosten der rückstän-
digen Parteien, welche überdies eine Ordnungsbusse
yewärtigen, vorzunehmen.?7
29. August 1902
Vaduz. Die Weinreben stehen in voller Frische. Die
Färbung der Trauben hat bereits begonnen. Wenn
uns der Föhn nicht im Stiche lässt, werden wir einen
recht guten Wein bekommen. 3
4 LVolksblatt, 10. Mai 1901, Nr. 19.
5 LVolksblatt, 14. Juni 1901, Nr. 24
% LVolksblatt, 12. Juli 1901, Nr. 28.
37 LVolksblatt, 4. Juli 1902, Nr. 27.
8 LVolksblatt, 29. August 1902, Nr. 35
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