Wassers gelöst und obigen 90 Litern langsam
unter stetem Umrühren beigemischt.
Bei der Zubereitung der Bordeauxbrühe löst man
2 Kilo Kupfervitriol in gleicher Weise wie oben und
verdünnt diese Lösung gleichfalls mit 80 Liter kalten
Wassers. Hierauf werden 2 Kilo gelöschter fetter Kalk
in 10 Liter Wasser verdünnt und der vorigen Lösung
zugesetzt. Vor dem Gebrauche sind diese Mischungen
üchtig umzurühren. Bei der Herstellung der ge-
ı1annten Mischung dürfen keine Metallgefässe in Ver-
wendung kommen, am besten sind solche von Holz.
Beide Mischungen müssen immer frisch zubereitet
werden.
Es ist sehr wichtig, dass zur Herstellung dieser
Flüssigkeiten kein hartes Kalk oder Tuffstein führen-
des Wasser verwendet wird, weil dieses mit Kupfer-
vitriol Verbindungen eingeht, welche die Wirksam-
keit der Lösung aufheben. Man nehme weiches
Wasser, Graben- oder Kanalwasser.
Das Bordeauxpulver enthält die wirksamen Be-
standteile der Bordeauxbrühe in Pulverform. Das-
selbe kann in 8 bis 10 Minuten in Wasser vollständig
gelöst werden und ist somit leicht zu handhaben.
Eine Niederlage dieses Pulvers, welches in % und
| Kilo-Paqueten verkauft wird, befindet sich bei
Herrn Posthalter Rheinberger in Vaduz. Das Bor-
deauxpulver wurde im letzten Jahre in Vaduz vielfach
verwendet und ist die Wirkung desselben nach ver-
schiedenen Mitteilungen eine recht günstige zu nen-
1en, doch ist zu empfehlen, bei der Bespritzung nach
der Traubenblüte die Lösung etwas stärker zu ma-
chen, indem man für das gleiche Quantum Pulver
statt 100 nur 80 Liter Wasser verwendet.
Die Niederlage von Kupfervitriol befindet sich wie
bisher bei Herrn Adolf Real, Vaduz.
Zur Erzielung eines günstigen Erfolges ist es sehr
wichtig, dass bei Vornahme der Bespritzung die
Rebenblätter möglichst trocken sind und ein naher
Regen nicht in Aussicht steht.
Hinsichtlich der Wiederholung der Bespritzungen
ist zu bemerken, dass eine einzige, zur rechten Zeit
und genau durchgeführte Bespritzung mehr nützt,
als viele mangelhaft gemachte. Um jedoch eine mög-
lichst sichere Wirkung zu erzielen, werden 2-malige
Bespritzungen empfohlen, die erste vor der Trauben-
blüte, die zweite zwei bis vier Wochen nach derselben.
Die Bekämpfung der Blattkrankheit der Reben
liegt im allgemeinen Interesse des hierländischen
Rebbaues und ist unbedingt notwendig, wenn man
ein reifes Produkt erzielen will.
Wer die Bekämpfung dieser Krankheit gar nicht
oder nur mangelhaft betreibt, straft sich selbst, indem
er nur einen geringwertigen Wein erhält, und kann
auch dem guten Rufe ganzer Weinberglagen scha-
den, wenn er sein geringes Produkt nach auswärts ver
kauft.
Die Einführung der obligatorischen Rebenbesprit-
zung war deshalb vollständig gerechtfertigt sowohl
wie die Verordnung über den Beginn der Weinlese,
welche von dem sachverständigen Beschlusse der
betreffenden Lokalkommission hängig ist.
Nach Ansicht des Ausschusses des landwirtschaft-
lichen Vereins ist es dringend wünschenswert, dass
die Gemeindevorstehungen auf strenge Durchfüh-
rung der Regierungsverordnung über die Einfüh-
rung der obligatorischen Rebenbespritzung sehen.
Kundmachung
12. Juni 1901
Da die Wahrnehmung gemacht wurde, dass die mit
Regierungs-Verordnung vom 3. Mai 1893, L.-Gbl. Nr.
| vorgeschriebene Bespritzung der Reben in allen
Gemeinden, mit Ausnahme von Vaduz, nur mangel-
1aft betrieben wird, werden die Ortsvorstände hiemit
zufolge Anregung des liechtenst. landwirtschaftlichen
Vereins aufgefordert, für die genaue Durchführung
sämtlicher Bestimmungen dieser Verordnung um so
zewisser zu sorgen, als sie für diesfällige Saumsal per-
sönlich verantwortlich gemacht würden.
Fürstliche Regierung. v. In der Maur m./p.®
12. Juli 1901
Vaduz. Falscher Mehltau
Bekanntlich hat der liechtensteinische landwirtschaft-
liche Verein vor einiger Zeit die fürstliche Regierung
darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgeschrie-
mi