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Der Brudermord beim Roten Haus. Linolschnitt von Eugen
Verling (Privatbesitz)
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zuzulassen.® Der Verkauf kam dann auf diese Inter
vention Zwinglis nicht zustande.
Abt Johannes blieb mehrere Jahre in Feldkirch
und kam erst nach Beendigung der Kappeler Kriege
(1581) wieder in sein Kloster zu St. Johann zurück.
Aber weder er noch seine Nachfolger konnten Ord-
nung in den zerrütteten Zustand des Klosters brin-
gen. Ildefons von Arx?% schildert die Zustände, die
damals im St. Johanner Kloster herrschten sehr an-
schaulich: “Die fünf Geistlichen, welche noch das Ka-
pitel ausmachten, wählten 1543 den Johann Zoller
aus Götzis zum Abt. Zoller war ein Jüngling von 18
Jahren, hinkend und kein Priester. Sie legten ihm fol-
gende Kapitelsatzungen zu beschwören vor: ‘Der Abt
kann nur in die Hände des Kapitels abdanken, muss
Rechnung ablegen, darf ohne selbes nicht über mehr
Geld als über zehn Pfund Pfennige verfügen, keine
Urkunden besiegeln, keinen Ammann, Knecht oder
Magd annehmen oder entlassen. Er muss erledigte
Pfarrpfründen immer den Ältesten aus den Kapitu-
laren verleihen, einen aus ihrer Mitte zum Gross-
keller ernennen; jedem jährlich 6 Pfund Pfennige zur
Kleidung, ein Fuder Feldkircher- oder Vaduzer-Wein,
und zwey Hofbrode geben, zu ihrem Gebrauche ein
Reitpferd halten, und zum Unterrichte der jungen
Klostergeistlichen einen Lehrer besolden. Er wird
keine eigene Tafel halten, sondern mit ihnen speisen,
und das Kloster nicht mit seinen Verwandten überset-
zen. Weder er noch der Grosskeller dürfen in ihrer
Abwesenheit andere als Konventherren zu ihren
Stellvertretern ernennen; er muss die im Kapitel ge-
fassten Rathschläge geheim halten, diesem seine
alten Gebräuche und Herkommen unverändert las-
sen, die Konventherren für ihre Vergehen nie in der
Kirche vor den Bauern abstrafen, den von ihnen an-
genommenen Konventdiener besolden, und der
Knechten die Schlafkammer nicht neben ihren Zim:
mern anweisen.’”
Diese Konventordnung zeigt eindrücklich, wie weil
der moralische Verfall bis zur Mitte des 16. Jahr
hunderts gediehen war. Die Konventualen wollten -—
weit entfernt von den Mönchsidealen — ihr Leben
geniessen und niemandem gegenüber zu Gehorsam
verpflichtet sein. Das Detail aus der Konventsordnung