Volltext: Vaduzer Wein

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Der Brudermord beim Roten Haus. Linolschnitt von Eugen 
Verling (Privatbesitz) 
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zuzulassen.® Der Verkauf kam dann auf diese Inter 
vention Zwinglis nicht zustande. 
Abt Johannes blieb mehrere Jahre in Feldkirch 
und kam erst nach Beendigung der Kappeler Kriege 
(1581) wieder in sein Kloster zu St. Johann zurück. 
Aber weder er noch seine Nachfolger konnten Ord- 
nung in den zerrütteten Zustand des Klosters brin- 
gen. Ildefons von Arx?% schildert die Zustände, die 
damals im St. Johanner Kloster herrschten sehr an- 
schaulich: “Die fünf Geistlichen, welche noch das Ka- 
pitel ausmachten, wählten 1543 den Johann Zoller 
aus Götzis zum Abt. Zoller war ein Jüngling von 18 
Jahren, hinkend und kein Priester. Sie legten ihm fol- 
gende Kapitelsatzungen zu beschwören vor: ‘Der Abt 
kann nur in die Hände des Kapitels abdanken, muss 
Rechnung ablegen, darf ohne selbes nicht über mehr 
Geld als über zehn Pfund Pfennige verfügen, keine 
Urkunden besiegeln, keinen Ammann, Knecht oder 
Magd annehmen oder entlassen. Er muss erledigte 
Pfarrpfründen immer den Ältesten aus den Kapitu- 
laren verleihen, einen aus ihrer Mitte zum Gross- 
keller ernennen; jedem jährlich 6 Pfund Pfennige zur 
Kleidung, ein Fuder Feldkircher- oder Vaduzer-Wein, 
und zwey Hofbrode geben, zu ihrem Gebrauche ein 
Reitpferd halten, und zum Unterrichte der jungen 
Klostergeistlichen einen Lehrer besolden. Er wird 
keine eigene Tafel halten, sondern mit ihnen speisen, 
und das Kloster nicht mit seinen Verwandten überset- 
zen. Weder er noch der Grosskeller dürfen in ihrer 
Abwesenheit andere als Konventherren zu ihren 
Stellvertretern ernennen; er muss die im Kapitel ge- 
fassten Rathschläge geheim halten, diesem seine 
alten Gebräuche und Herkommen unverändert las- 
sen, die Konventherren für ihre Vergehen nie in der 
Kirche vor den Bauern abstrafen, den von ihnen an- 
genommenen Konventdiener besolden, und der 
Knechten die Schlafkammer nicht neben ihren Zim: 
mern anweisen.’” 
Diese Konventordnung zeigt eindrücklich, wie weil 
der moralische Verfall bis zur Mitte des 16. Jahr 
hunderts gediehen war. Die Konventualen wollten -— 
weit entfernt von den Mönchsidealen — ihr Leben 
geniessen und niemandem gegenüber zu Gehorsam 
verpflichtet sein. Das Detail aus der Konventsordnung
	        

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