Volltext: Vaduzer Wein

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Ältestes gedrucktes Rechnungsformular der Winzergenossen- 
schaft Vaduz (FamARh) 
genossenschaft sich in den vergangenen Jahren als 
sehr nutzbringend gezeigt hat, so wurde . . . einstim- 
mig beschlossen, auch dieses Jahr eine Vereinigung 
der weinbautreibenden Bürger zu veranlassen. ”$56 Die 
Genossenschaft war demnach noch nicht rechtlich 
auf Dauer institutionalisiert, sondern bildete sich von 
Jahr zu Jahr neu als lose Interessengemeinschaft. 
Unterm 15. Oktober 1900 ist im Ratsprotokoll ver- 
merkt: “Es soll laut heutigem Beschluss auch dieses 
Jahr eine Vereinigung der Weinbergbesitzer ange- 
strebt werden, denn ein derartiges Zusammen- 
wimmeln ist für den Weinverkäufer wie für den 
Käufer bequem, und kann der gute Ruf des Vaduzer 
Weines am besten gewahrt bleiben.”357 Und im fol- 
genden Jahr wird protokolliert: “Es wurde einstimmig 
beschlossen, die Vereinigung der Weingenossenschaft 
behufs Wahl des Ausschusses zu veranlassen und zur 
Kräftigung dieses Verbandes einen Statuten-Entwurf 
auszuarbeiten und denselben zur Genehmigung vor- 
zulegen. ”358 
Am 2. Februar 1903 eröffnete der Vorstand Dr. 
Rudolf Schädler die Versammlung der Winzergenos- 
senschaft im “Schlössle” mit der Bemerkung, “dass 
die von der Genossenschaft im verflossenen Herbst 
(1902) beschlossenen Statuten” von der Regierung 
genehmigt worden seien. Als Vorstand wurden Dr. 
Rudolf Schädler, als Geschäftsführer Franz Josef 
Wachter und als Kassier Johann Laternser gewählt. 
Weitere Mitglieder im “Ausschuss pro 1903” wurden 
Adolf Real, Meinrad Ospelt, Johann Verling und Josef 
Ospelt. Nachdem die Genossenschaft im Vorjahr 
echtskräftige Statuten erhalten hatte, war nun mit 
der Wahl der Vereinsorgane der Gründungsvorgang 
abgeschlossen, der sich über eine Reihe von Jahren 
arstreckt hatte.39 
47 LLA RE 1923, ad Nr. 637 (Nr. 3187), Briefwechsel Kabinetts- 
kanzlei — Regierung, 29. September / 4. Oktober 1923. 
48 Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 174; Verordnung betr. die 
Bekämpfung des falschen Mehltaus (Peronospora viticola), 
LGBl. 1893, Nr. 1; Verordnung betr. die Bekämpfung des 
falschen Mehltaus (Peronospora viticola), LGBl. 1906, Nr. 4; — 
Subventionsakten 1901-1940 (GAV 3/14 und Gemeinderats- 
protokolle; LLA RE 1902, Nr. 1021; 1926, Nr. 4078; 1929, Nr. 
761; 19380, Nr. 867 und RF 115/99, 141/31, 146/243, 157/47. 
181/51, 190/66, 191/144, 192/34, 200/120) 
GAV 3/14, Winzergenossenschaft an Gemeindevorstehung, 
.„. Mai 1931; Antwortschreiben der Gemeinde vom 12. Mai 
‚981. 
50 GAV 3/14, Akten betr. Neuansatz von Reben. — Die Neu- 
ansetzung oder Vergrubung wurde durch Landesbeiträge un- 
terstützt. Um die Einschleppung der Reblaus zu verhindern, 
wurde die Einfuhr von Rebpflanzen und Trauben kontrolliert 
resp. verboten. Die Weingärten wurden auf Reblausbefall hin 
inspiziert. (RF 152/348, Korrespondenz der Regierung mit der 
Vaduzer Winzergenossenschaft betr. Reblausbekämpfung) 
LLA RF 169/180, 190/67, 191/132 (Subventionierung von 
Frostschutzschirmen 1937-1939); LLA RF 180/285, 190/307 
‚Hagelversicherungsbeiträge 1938-1956). 
52 Nipp- 
53 Nipp; Schlegel. 
54 Ospelt, Josef (1946). 
55 A a.O.; Meier (Ms.); Nipp. 
56 GAV Gemeinderatsprotokoll, 1. Oktober 1898. 
57 GAV Gemeinderatsprotokoll, 15. Oktober 1900. 
58 GAV Gemeinderatsprotokoll, 8. September 1901. 
59 FamARh, Protokoll der “Versammlung der Winzergenossen- 
schaft Vaduz, Montag d. 2. Febr. 1903 Nachmittags 3 Uhr ı. 
Schlössle Vaduz”. 
51
	        

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