Volltext: Feuerwehr Vaduz

Brandes in Balzers. Einen grösseren Feuer- 
alarm gab es dann am 8. Oktober, als eine 
zeuersbrunst in der Obergasse in Schaan be- 
sämpft werden musste. Am 12. Dezember 
schliesslich “ertönte zum zweitenmal Feuer- 
alarm, diesmal galt es in Vaduz selbst zu 1ö- 
schen, was durch das rasche Eingreifen er- 
möglicht wurde, so dass das Feuer in kurzer 
Zeit ganz vernichtet war”. 
Am 7. August 1898 fand dann ein Liechten- 
steinischer Feuerwehrtag in Vaduz statt. Die 
Irganisation dieses Anlasses war von einer 
Ausschussitzung der Vaduzer Feuerwehr am 
21. Juni und von einer Delegierten-Versamm- 
ung am 24. Juni in Bendern abgesprochen 
worden. Den Zeitungsberichten zufolge nahm 
der Feuerwehrtag in Vaduz einen schönen Ver- 
auf. Anwesend waren die Freiwilligen Feuer- 
wehren aus Eschen, Gamprin, Mauren, Rug- 
gell, Schaan, Schellenberg und Vaduz. Der 
Kommandant der gastgebenden Freiwilligen 
Feuerwehr Vaduz, Alois Seger, rief in seiner 
3Zegrüssungsansprache zur weiteren Unter- 
stützung der jungen Feuerwehrvereine auf. Er 
vemerkte ferner mit Freude, dass sich selbst 
schon ergraute Männer zum freiwilligen 
Dienst als Feuerwehrleute (zum Wohle der All- 
gemeinheit) meldeten: “Ehre diesen wackeren 
Männern! Sollen die Ziele dieser humanitären 
Vereinigungen erreicht werden, so müssen 
zigennutz, Selbstsucht und Anmassung in 
den Hintergrund treten!“ 
€ 
\ 
g 
> 
Die Feuerwehr als Föhnwache 
Der Gemeinderat übertrug 1899 dem jungen 
Verein feuerpolizeiliche Aufgaben. Folglich 
mussten Feuerwehrleute tagsüber Feuerwache 
schieben: “Bei eintrettendem Föhnwind hat 
(...) das Feuerwehrkommando zwei zuverlässi- 
ge Mitglieder {(...) in voller Ausrüstung gegen 
2ine Besoldung von 1 fl. [Gulden] und 50 kr. 
Kreuzern] pro Mann und Tag zu stellen“. 
Diese Feuerwache dauerte (bei Föhnwetter) 
m Winter von 7 bis 18 Uhr und im Sommer 
‚on 6 bis 20 Uhr. Der Gemeinderat erliess 
1ierzu detaillierte Bestimmungen, die im 
"olgenden auszugsweise wiedergegeben sind: 
2. Es ist auch zu sehen, dass kein grösseres Feuer als zum Kochen not- 
wendig ist, unterhalten wird; das Waschen, Backen, Branntweinbrennen 
und Badsieden zum Schweinemetzgen ist daher unstatthaft und verboten ” 
‘3, Bäcker sind verpflichtet beim Heizen des Ofens die grösste Sorgfalt an 
len Tag zu legen und ausserdem während des Heizens einen Mann als 
Nache auf dem Estrich oder dem Dach mit Wasservorrat zu postieren. 
Schmiede und Schlosser dürfen bei Föhnwind nicht mit Feuer arbeiten ” 
'5. Alles Rauchen im Freien ist bei Föhnwind verboten. Besonders ist 
darauf zu achten, dass dies Verbot von Fremden nicht übertreten wird. Ein 
janz besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass beim Verlassen der 
Nirtschaften die brennenden Pfeifen und Zigaretten zurückgelassen 
werden. Dem Fremden und überhaupt jedermann gegenüber ist die Feuer- 
wache zu landesüblichem Anstand verpflichtet.” 
6. Sollte sich ein Unbekannter trotz vorhergegangener anständiger 
Mahnung weigern, die Pfeife oder Zigarre gefahrlos zu löschen, so ist der 
betreffende Wachmann verpflichtet, den Schuldigen dem Ortsvorsteher 
der wenn dieser abwesend ist, dem fürstlichen Landgericht zur Bestrafung 
oinzuliefern ” 
Zudem wurde die Kochzeit bei Föhnwetter 
stark eingeschränkt: Im Winter durfte nur von 
5 bis 8 Uhr, 10 bis 12 Uhr und von 17 bis 20 
Jhr, im Sommer nur von 5 bis 7 Uhr, 10 bis 12 
Jhr sowie von 18 bis 20 Uhr ein Herdfeuer un- 
‚erhalten werden. Von dieser Vorschrift ausge- 
ıommen waren die Bäcker, die aber jeweils 
die in Punkt 3 angeführten Vorsichtsmassnah- 
men treffen mussten. 
Der Sold der Föhnwache wurde 1904 geringfü- 
zig angehoben. Im April des Jahres hatten sich 
nehrere Feuerwehrleute über die zu geringe 
änanzielle Entschädigung für die Föhnwache 
jeklagt. Daraufhin erhöhte der Gemeinderat 
den Tagessold für die Föhnwache von 1 fl. 50 
xr. auf 1.{l. 60 kr
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.