zumal fiskalische Massnahmen im Prinzip nichts anderes darstellen, als eine Einschaltung des Staates in ökonomische Kreisläufe47, einer seits um den Mittelbedarf der öffentlichen Hand zu decken und um andererseits bewusst ordnend in Wirtschaftsabläufe einzugreifen. Da in den meisten Ländern sowohl Grundbesitz als auch Grund eigentümerwechsel seit alters Anknüpfungspunkte der Abgabenerhe bung darstellen, entfalten "Steuern" - wie es im strengen Sinne des Wortes ja ebenfalls zum Ausdruck kommt - eine mehr oder minder gezielt lenkende Wirkung auf die Grundstücksallokation. Zu dem ge sellen sich aber bei fiskalischen Vorschriften häufig unbeabsichtigte bzw. fallweise auch beabsichtigte Nebeneffekte für den Umgang der Bevölkerung mit dem Boden. Aus dem Kranz steuerlicher Normen geben also für das Anbieter und Nachfrageverhalten am Bodenmarkt vor allem die fiskalische Be handlung des Grundeigentums in Relation zu anderen Kapitalanlage formen sowie die Ausgestaltung jener Abgaben den Ausschlag, mit denen Eigentumsübertragungen bzw. bei der Veräusserung von Lie genschaften lukrierte Grundstücksgewinne belastet werden. Dabei ist von folgenden Zusammenhängen auszugehen: Zum einen wird die Verkaufsbereitschaft vermutlich in jenem Masse sinken, in dem Erlöse aus Bodenverkäufen einer wachsenden Besteuerung unterworfen werden. Das heisst, je ausgeprägtere (bei spielsweise nach Besitzdauer gestaffelte) Abstufungen im Steuertarif auftreten, desto geringer wird die Bereitschaft etwa zur (raschen Wei- ter-)Veräusserung bei all denen sein, die von höheren Abgabesätzen betroffen wären. Ausserdem ist davon auszugehen, dass Verkehrs steuern im allgemeinen und Grunderwerbsteuern im speziellen die von ihnen erfassten Transaktionen erschweren. Zum anderen wird anzunehmen sein, dass einerseits die Nachfrage umso mehr steigt, und dass andererseits die Neigung, Flächen zum Verkauf anzubieten, umso mehr abnimmt, je deutlicher die ver gleichsweise Steuerbegünstigung der Investitionen in Liegenschaften gegenüber anderen Vermögensanlageformen ausfällt. Mit anderen Worten: angebotshemmende und gleichzeitig nachfragebelebende Ef fekte des Steuersystems sind für den Grundstückshandel umso eher zu gewärtigen, je weiter die Belastungen für Boden und jene für son 47 vgl. Noll: Finanzwissenschaft, 1979, S. 45. 80