Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

- Nutzungsart: In der Literatur vertreten die verschiedensten Autoren relativ einhellig die Meinung, dass die aktuell geübte Nutzungsart auf den Grundverkehr einen spürbaren Einfluss ausübt und dass gerade auch sie Anteil an einer allfälligen Segmentierung des Immobilien­ marktes hat.36 Das heisst, man geht generell davon aus, dass es bei Grundstückstransaktionen eine mehr oder minder entscheidende Rolle spielen kann, welche Zwecke und Bedürfnisse das Areal mo­ mentan tatsächlich befriedigt. Dabei sind die einzelnen (substantiel­ len) Nutzungsarten relativ schwer eingrenzbar, vor allem weil die Menschen jedes einzelne Grundstück in den Dienst höchst unter­ schiedlicher - bisweilen sehr individueller - Ziele stellen. Gleichwohl hat sich als grober Einteilungsraster eine Trennung zwischen bebau­ tem und unbebautem Land bewährt.37 Freilich wird in manchen Fällen nicht nur diejenige Nutzungsart als preisbeeinflussende Komponente zu gelten haben, die auf einer gerade in Rede stehenden Parzelle geübt wird, sondern auch jene, die auf Nachbargrundstücken erfolgt, wenn von dort allfällige Beeinflus­ sungen (Externalitäten) zu erwarten sind. So wird es beispielsweise für die Marktgängigkeit und Preisbildung eines Gartengrundstückes nicht unerheblich sein, ob es direkt neben einem lärmigen Industrie­ gelände liegt, oder unmittelbar an einen ruhigen Waldrand grenzt.38 - Planungsrechtliche Grundstückseinstufungen: Bei Liegenschafts­ transaktionen mindestens ebenso bedeutungsvoll ist es, wie ein Grundstück in Zukunft genutzt werden darf. Denn sobald ein Grundeigentümer oder ein präsumtiver Käufer von der gegenwärti­ gen Flächennutzung abzugehen wünscht, sieht dieser sich mit raum- planerischen Vorgaben konfrontiert, die zwingende Schranken für Nutzungswechsel enthalten.39 Ganz allgemein wird nämlich in den 36 vgl. beispielsweise Lossau: Erklärung der Preisstruktur am Bodenmarkt, 1976, S. 51f. oder Harvey: Urban Land Economics, 1987, S. 206ff. oder Wentrup: Bestimmungs­ gründe für Bodenpreise, 1978, S. 74ff. oder Duwendag: Bodenmarkt und Bodenpolitik, 1971, S. 573f. oder Mantau: Preisermittlung , 1974, S. 110. oder Böhm: Bodenmobilität und Bodenpreisgefüge, 1980, S. 186. 37 vgl. beispielsweise Eckart: Der Boden als Anlageobjekt, 1982. 38 Die Beeinflussung durch Fernwirkungen und Nachbarnutzungen kann unter Umstän­ den zur totalen Entwertung eines Grundstückes führen, weswegen manche Juristen in solchen Fällen geneigt sind, de facto von einer Enteignung zu sprechen, vgl. Sendler: Zum Funktionswandel des Eigentums , 1975, S. 34. 39 vgl. Lossau: Mehr Transparenz am Bodenmarkt, 1977, S. 148. 74
	        

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