Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

2. Definition "Grundstück" Den bisherigen Überlegungen gemäss setzt also das etappenweise Pro- zedere zur Klarstellung dessen, was für die weitere Arbeit unter "Bo­ denmarkt" zu verstehen sei, zunächst bei einer Diskussion des Begriffes "Grundstück" an, der dabei nicht nur als vermeintlich klarer Ausdruck des allgemeinen Sprachgebrauches, sondern vorwiegend als Rechtster­ minus in der liechtensteinischen Gesetzgebung zu beleuchten sein wird. a) Der umgangssprachliche Grundstücksbegriff Eine erste gedankliche Konfrontation mit dem Substantiv "Grund­ stück" mag vielleicht den Eindruck erwecken, dass die Umgangssprache an dieses Vokabel verhältnismässig konkrete Vorstellungen und relativ eindeutige Assoziationen knüpft, sodass es zunächst evident erscheint, was das Wort meint. In diesem Sinne könnte man den vorläufigen Schluss ziehen, dass es zur Bezeichnung eines "in sich begrenzten Grundbesitzes"2 verwendet wird. Diese Begriffsumschreibung bleibt - abgesehen davon, dass sie leicht tautologische Züge enthält, weil sie das im Definiendum enthaltene Gliedwort "Grund-" auch im Definiens wiederholt - allerdings insoferne ungenau, als darunter genausogut eine Kleingartenparzelle wie ein arrondierter Grossgrundbesitz fallen würde; gerade dieser wiederum besteht der allgemeinen Auffassung zufolge meistens aus einer Mehrzahl von Grundstücken. Diese Reflexionen offenbaren bereits: "Wie viele andere Worte, die man täglich verwendet, ist auch der Begriff des Grundstückes nicht so eindeutig, wie man es sich gemeinhin vorstellt und wie es auch wün­ schenswert wäre."3 Schon allein der Blick in einige Enzyklopädien und Konversationslexika macht deutlich, dass diverse inhaltliche Schattie­ rungen und Nuancierungen durchaus verbreitet sind. Während etwa einmal das Grundstück als "ein katastermässig vermessener, räumlich abgegrenzter (bebauter oder unbebauter) Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchsblatts als Grundstück geführt 2 vgl. Grosses deutsches Wörterbuch, 1980, S. 396 5 Bub und Schmid: Grundstücke erwerben, 1990, S. 1. 26
	        

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