Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

wohingegen beispielsweise für unbebaute, nicht als Bauland gewidmete Parzellen lediglich rund 31,- sFr/m2 zu erzielen waren. Insgesamt erweist sich der liechtensteinische Bodenmarkt auch im in­ ternationalen Vergleich als ziemlich immobil (entspricht doch die jähr­ lich über den freien Markt gehandelte Fläche gerade 0,11 % des Staats­ territoriums, wohingegen dieser Anteil etwa in Österreich mit 0,5 % um das Fünffache höher liegt) und als relativ teuer (vergleichbare Grund­ stücke kosten in Liechtenstein doppelt so viel wie in Vorarlberg). Für die so geringe Bodenmobilität zeichnen unter anderem ein ausgespro­ chen restriktives Grundverkehrsgesetz, das zahlreiche Marktzutritts­ schranken enthält, ebenso verantwortlich, wie ausgeprägte emotionale Bindungen an den Boden und wie Erbsitten bzw. andere soziale Rah­ menbedingungen oder wie Regelungen im Steuerrecht, die eine Vermö­ gensbindung in Grund und Boden gegenüber anderen Kapitalanlagefor­ men begünstigen. Die äusserst geringe Zahl der für eine wirtschaftswissenschaftliche Untersuchung sinnvollerweise heranziehbaren Geschäftsfälle und ihre ausserordentliche Heterogenität Hessen schliesslich eine ökonometrische Analyse zur Bestimmung der für das Marktgeschehen massgeblichen Ein­ flussfaktoren nicht als zweckmässig erscheinen. Um dennoch Deter­ minanten des Grundverkehrs zu erfassen, fand eine Reihe nicht standar­ disierter Experteninterviews statt. Deren Auswertung gestattete insbe­ sondere die Identifikation typischer Angebots- und Nachfragemuster. Als charakteristische Anbieter treten demnach am liechtensteinischen Bodenmarkt vor allem in Erscheinung: - Erbengemeinschaften, die den Verkauf oder eine Versteigerung als probaten Ausweg ansehen, um das Liegenschaftsvermögen des Erb­ lassers aufzuteilen; - Grundbesitzer, die Teilflächen abstossen, um mit dem Erlös für sie sonst unfinanzierbare Bauinvestitionen zu tätigen; - Verkäufer, bei denen soziale Not- oder Zwangssituationen den Aus­ schlag geben, Boden zu offerieren; - "Altledige" ohne Erben, die sich meist über teilweise Veräusserung ihres Realitätenbesitzes den Lebensabend verschönern wollen; - Eigentümer von Agrarland, die ihre Böden nicht mehr selbst bewirt­ schaften und die ihr Interesse an den womöglich mit Nutzungs- und Naturschutzauflagen belegten Flächen wegen fehlender Ertrags- und Wertsteigerungsaussichten verloren haben. 256
	        

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