Grundstück - unter Biegung der Raumordnung - baulich statt agrarisch zu nutzen, winkt eine höhere Grundrente). Das Gefangenendilemma und damit die Instabilität des Regelsystems Hesse sich vermeiden, wenn der Grundkonsens Massnahmen einschlösse, die den Anreiz zum Regelver- stoss beseitigen, z.B. durch Ächtung, Geldstrafen oder ähnliches. Wo aber die allgemeine Anerkennung und Einhaltung der Spielregeln zusehends in Frage steht, wird normatives Agieren besonders schwer. Die offiziellen liechtensteinischen Leitbilddeklarationen sind viel leicht unter anderem deswegen auf einige wenige Gesetzesstellen be schränkt; deren Inhalte sind im unteren Teil von Übersicht 5 als "spe zielle Ziele im Fürstentum Liechtenstein" schlagwortartig hervorgeho ben. Gleichsam als Ergänzung und um zu zeigen, welche Vorgaben ansonsten noch möglich wären, enthält besagte Zusammenschau zusätz lich übliche Generalziele, wie sie die Fachliteratur1 für die meisten europäischen Staaten anführt. Analysiert man die wenigen in einschlägigen Gesetzen formulierten Ziele, so fällt auf, dass sie relativ allgemein gehalten sind. Das hat den Vorteil, leichter konsensfähig zu sein, weil mehrdeutige Floskeln für di vergierende Vorstellungen eher ein gemeinsames Dach abgeben. Der Nachteil solcher Worthülsen liegt aber darin, dass sie die als Kernauftrag der Politik zu begreifenden Lenkungseffekte nicht zu entfalten vermö gen. Denn ganz allgemein gilt ja, je vager die Zielansprache ausfällt, de sto geringer ist deren echte Steuerungswirkung. Mit anderen Worten: Politik lässt sich bei diffusen Zielen nicht kontrollieren; wenn man nicht angibt, wo man hin will, weiss man nicht, ob man mit ergriffenen Mass nahmen das Richtige tut oder ob man völlig falsch liegt. Dass die bodenpolitischen Absichtserklärungen in Liechtenstein rela tiv undifferenziert ausfallen, dürfte freilich nicht nur mit polit-ökono- mischen Rationalitätserwägungen und spieltheoretisch erklärbaren Be drängnissen, sondern auf sachlicher Ebene auch damit zu tun haben, dass hier die bodenbezogenen Informationen etwa über die Flächennut zung oder über den Grundverkehr, überaus spärlich vorliegen. Ein adä quater Informationsstand jedoch ist vielfach erst die Voraussetzung, um bei den Verantwortungsträgern und in der Bevölkerung ein entspre chendes Problembewusstsein zu wecken, aus dem heraus konkrete Ziel setzungen abzuleiten wären. Eine auf fundierte Informationsbasis ge 1 vgl. Holzheu: Bodenpolitik, 1980, S. 53f. 240