Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

ungeeignet scheinen, trifft nur teilweise zu. In manchen Fällen - wo beispielsweise offensichtlich ein Nachbar massives Interesse an der Arrondierung seiner Parzelle hat - kann sich sogar ein gegenteiliger Effekt einstellen, dass nämlich Bereitschaft besteht, überdurch­ schnittlich hohe Gegenleistungen zu erbringen. Die aus der Grundrententheorie erfliessenden Vermutungen über die Rückwirkungen des allgemeinen Miet- und Pachtzinsniveaus auf die Höhe der Bodenpreise finden in gefühlsmässigen Expertenurteilen Bestärkung. Definitive - auf statistische Analysen abgestützte - Aus­ sagen scheinen zur Zeit aber mangels adäquat strukturierbaren Da­ tenmaterials über die Nutzungsentgelte nicht möglich. Ähnlich vage muss das Urteil hinsichtlich jener Thesen bleiben, die speziell auf die Preisbildung bei Landwirtschaftsböden abzielen. Zwar bestätigen die Fachleute im Lande gefühlsmässig die Annahme, dass die Preise für Acker-, Wies- und Weideland von den bodenqua- litätsbedingten Ertragspotentialen entscheidend mitbeeinflusst wer­ den; Tests vermittels entsprechender Korrelations- bzw. Regressions­ berechnungen erweisen sich jedoch momentan als undurchführbar, denn es existieren im Fürstentum Liechtenstein weder landesweite Bodenbonitierungen noch sind derzeit zu den wichtigsten Parame­ tern der natürlichen Ertragsfähigkeit verortbare Erhebungsergebnisse verfügbar. Die unterstellte Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Grundstücks­ preise von der maschinellen Bearbeitbarkeit der Flächen stellte sich als für Liechtenstein weitgehend irrelevant heraus. Unzugängliche, nicht mechanisierbare Lagen kommen nämlich in der Regel gar nicht in den agrarischen Immobilienhandel, da die extremen Flächen im Berggebiet, wie Hochalmen etc. überwiegend praktisch unveräusser- baren Gemeinschaftsbesitz darstellen. Schliesslich bringt es die geringe Zahl an jährlichen Bodenmarkttrans­ aktionen und die relative Kürze des Beobachtungszeitraumes im Ver­ ein mit der im Fürstentum obwaltenden argen Lückenhaftigkeit der allgemeinen Wirtschaftsstatistik mit sich, dass die angenommenen Einflüsse nationalökonomischer und demographischer Art auf den Immobilienhandel kaum zu qualifizieren, geschweige denn zu quan­ tifizieren sind. Festhalten lässt sich lediglich soviel: Während der Marktanalysen sind keine Indizien aufgetaucht, die darauf hindeuten würden, dass die aufgestellten Hypothesen nicht zuträfen. 231
	        

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