Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

Der Graphik liegt eine Grundstücksklassifikation zugrunde, welche die Flächennutzungsart mit der Zonenlage verkreuzt. Abbildung 16 weist für die drei marktbedeutsamsten Klassen, nämlich für Baugrundstücke, die bebaut sind, für Baugrundstücke, die nicht bebaut sind und für nicht- überbautes Freiland3 die Durchschnittsquadratmeterpreise separat aus. Am teuersten ist naturgemäss der Quadratmeter bebaute Bauzone, wo sich die jahresweisen Landesmittelwerte in einer Grössenordnung zwischen rund 1.000,- und 1.600,- sFr/m2 bewegen. Ziemlich genau halb so kostspielig ist der Quadratmeter unbebaute Bauzone. Für die Jahresmittelwerte errechnete sich diesfalls eine Bandbreite von 520,- bis 800,- sFr/m2. Ein Bruchteil dieser Beträge war für den Quadratmeter unbebautes Freiland zu lukrieren, wo die Jahresmittelwerte zwischen 14,- und 17,- sFr/m2 zu liegen kommen. Abbildung 16 mit den darin klar zum Ausdruck kommenden Qua­ dratmeterpreisrelationen verweist im übrigen auf das Dilemma der Raumordnung: Die Landes- und Ortsplanung induziert durch öffent­ lichrechtliche Akte massive Wertverschiebungen; was einenteils die Verlockung ausmacht, ein Lenkungs- zu einem Schenkungsinstrument umzufunktionieren und was andernteils vor restriktiver Handhabung zurückschrecken lässt. Wenn die Raumordnung nämlich Zähne zeigen wollte und etwa zu Baulandredimensionierungen griffe, würde sie für die einzelnen betroffenen massive Wertverluste (die sich in der Grössen­ ordnung von Zehnerpotenzsprüngen bewegen) implizieren. d) Regional differenzierte Segmentierung des liechtensteinischen Bodenmarktes nach der Zonenlage der Grundstücke Dass einerseits die Raumordnung eine sehr einschneidende Marktseg­ mentierung für den Bodenhandel effektuiert und dass andererseits hin­ ter den Landesdurchschnittswerten für die Quadratmeterpreise eine be­ achtliche regionale Streuung steckt, belegt Abbildung 17. Diese Graphik visualisiert Fünfjahresmittel der Durchschnittsquadratmeterpreise in den liechtensteinischen Gemeinden nach der raumplanerischen Zonen- 3 Es gibt in Einzelfällen auch Freilandparzellen, die überbaut sind und in den Handel kommen; sie bleiben wegen ihrer Seltenheit ebenso ausgeklammert, wie die bebauten und unbebauten Parzellen im Bauerwartungsgebiet. 214
	        

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