Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

Übersicht 2: Korrespondierende Genehmigungstatbestände in den liech­ tensteinischen Grundverkehrsgesetzen 1974 und 1990 sowie deren Zu­ sammenfassung zu vereinfachten Tatbestandsgruppen Kurzbeschreibung des geltend gemachten berechtigten Erwerbs­ interesses 
Littera in Art. 4 Abs. 2 GVG 1974 
Littera in Art. 4 Abs. 2 GVG 1990 
Bezeichnung der verein­ fachten Tat­ bestands­ gruppe (in den Abbil­ dungen ver­ wendete 
Ab­ kürzungen) Deckung eines Wohnbedürfnisses a) a) Wohnbed. Existenz nur unwesentlichen Grundbesitzes 
b) c) + d) unw. Grundb. Verwandtschaft zwischen Vertragspartnern 
<0 
e) 
Verwandts. Tausch gleichwertiger Flächen k) 1) Tausch Errichtung einer Betriebsstätte d) f) Betriebsgr. Landwirtschaftliche Betriebsflächen <0 
g) Gemeinnützige juristische Person für Sozialwohnbau 
f) h) Ersatzgrund für Abtretungen an die öffentliche Hand - . 
g) i) Wohnüberbauung für STWE od. Miete h) k) Sonstige Einantwortung in Testament od. Ver­ mächtnis Rückkauf der Heimat Erholungsbedürfnis, Feriengrundstück Genehmigungsfreiheit 
Art.2 lit a) bis c) gen. frei Transaktionen, bei denen ein Wohnbedürfnis oder das Vorhandensein von nur unwesentlichem Grundbesitz geltend gemacht wurde, machen zusammen genommen rund 17,5 % aller Geschäftsfälle aus; auf sie ent­ fallen aber nur 13 % der gesamten umgesetzten Fläche, dafür aber be­ achtliche 36,2 % des monetären Gesamtumsatzes. Diese Relationen sind wiederum einigermassen einleuchtend. Sie deuten an, dass bei jenen 201
	        

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