des letztlich der komplette Datensatz nicht für sämtliche Grundstücks transaktionen ermittelt werden. Da die vollständige Erfassung ohnedies - gerade im Hinblick auf die beabsichtigte Focussierung der weiteren Analysen auf "echte" Bodenmarkttrarisaktionen - wenig Sinn gemacht hätte, beschränkten sich die Ergänzungserhebungen von Haus aus auf jene "wirklichen Marktgeschäfte", bei denen das Alleineigentumsrecht an einer Liegenschaft zwischen nicht miteinander verwandten Personen im Kaufwege veräussert wurde. Die in der beschriebenen Weise erhobenen Datensätze mögen dort und da im Detail Unschärfen sowie Qualitätsunterschiede aufweisen, zumal sich im Zuge der praktischen Erhebungsarbeit der Eindruck ma nifestierte, dass die Gemeindegrundverkehrskommissionen die Proto kollierung ihrer Entscheide offenbar unterschiedlich genau vornehmen, wobei speziell grössere Kommunen anscheinend mehr Verwaltungsrou tine an den Tag legen und tendenziell eher vollständigere Angaben lie fern. Dennoch dürften die ermittelten Statistiken unter den gegebenen Umständen und Möglichkeiten wohl die weitreichendste Grundlage für empirische Aussagen über den liechtensteinischen Bodenmarkt abgeben. 193