Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

III. Informationsquellen und Datenlage über den Bodenmarkt in Liechtenstein 1. Datendefizit als Ausgangspunkt Da sich die gegenständliche Studie nicht in rein qualitativen Schilderun­ gen bzw. in Vermutungen über die am liechtensteinischen Bodenmarkt spielenden Zusammenhänge zu erschöpfen gedenkt, sondern durchaus die Absicht verfolgt, soweit als möglich Bezifferungen vorzunehmen, stellt sich die Frage nach verfügbarem statistischem Material, das als Voraussetzung für empirisch quantifizierende Aussagen herhalten könnte. Wie in dieser Arbeit bereits mehrfach angetönt, präsentiert sich die Datenlage über das ökonomische Geschehen im Fürstentum generell als ziemlich lückenhaft und für tiefergehende wirtschaftswissenschaftliche Analysen meistens als unzureichend. Dieser globale Befund gilt unein­ geschränkt auch für den Spezialfall von Informationen über den Boden­ markt. Das heisst, der Handel mit Grundstücken erfuhr bislang keine systematische Erfassung, die eine unkomplizierte sekundärstatistische Auswertung gestatten würde. Zwar bedürfen Grundeigentümerwechsel - wie in allen mitteleu­ ropäischen Staaten, so auch in Liechtenstein - für ihre allgemeine Aner­ kennung und Rechtswirksamkeit der Intabulation im Grundbuch, wes­ wegen selbiges als ein auf Vollständigkeit bedachtes, zentrales Verzeich­ nis über Rechtsverhältnisse am Boden vorliegt; dieses Register scheint jedoch für Marktanalysen nur sehr bedingt geeignet. Einer speditiven Verwendung als Datenquelle steht nämlich die in der administrations- und rechtstechnischen Hauptzwecksetzung des Grundbuches begrün­ dete Art bzw. die Strukturierung der Unterlagen entgegen. Angaben über Handänderungeri sind dort beispielsweise mit solchen über Hypo­ theken etc. vermischt und die primären Ordnungskriterien sind orogra- phischer Natur. Sachliche Vermengungen sowie die primär parzellenweise und nicht chronologische Ordnung würden ein äusserst mühsames Herausfiltern und separates Zusammentragen von Informationen verlangen, um die Vorgänge am Bodenmarkt statistisch nachzeichnen zu können. Somit impliziert der Wunsch nach gesicherten Kennzahlen die selbständige Er­ stellung einer eigenen Primärstatistik. 177
	        

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