18,1 % (langjähriger Mittelwert 16,7 %) den Schluss nahe, dass rasche Wiederveräusserungen von Grundstücken wohl eher nur sporadisch vorkommen. Über diese indirekten Folgerungen hinausgehende Fakten, die belegen könnten, wie rasch einmal erworbener Boden wieder in den Flandel kommt, stehen in Liechtenstein gegenwärtig ebensowenig zur Verfügung, wie direkte Informationen, die darüber Auskunft geben, wie oft Geschäfte getätigt werden, die wegen kürzerer Eigentumsdauer mit erhöhten Steuersätzen zu belegen waren. Tabelle 7: Entwicklung der Einnahmen aus der Grundstücksgewinn steuer im Fürstentum Liechtenstein während der Jahre 1983 bis 1993 Jahr
Zahl der Steuerbarer Total Durchschnitts Veranlagungen
Gewinn Steuereinsatz der Steuer (in l.OOO.-sFr) nahmen belastung (in %) 1993 441
42.420 7.063.145,60
16,7 1992
401 58.264 9.455.224,50 16,2 1991
402 83.641
14.367.691,55 17,2 1990 241 57.639
10.447.050,85 18,1 1989 264
82.792 14.333.102,40 17,3 1988 270
39.798 6.209.673,68 15,6 1987 203
26.527 4.194.797,60 15,8 1986
187
28.437 4.849.611,30
17,1 1985
155 56.944
9.821.993,40
17,2 1984 230
28.790 4.915.282,75
17,1 1983 241 23.332
3.543.424,70 15,2 Quelle: Rechenschaftsberichte der Regierung, laufende Jahre Die geschilderten Umstände veranlassen somit zur generalisierten Ein schätzung, dass die in der momentanen Form eingehobene Grund stücksgewinnsteuer die aktuelle Struktur der Grundeigentumsverteilung eher konservieren und damit womöglich sogar die langfristige Spekula tion mit Bodenwertzuwächsen stützen hilft, als dass diese Abgabe dazu beitrüge, die rasche Bodenverfügbarkeit zu steigern. c) Die erbschafts- und schenkungssteuerliche Behandlung von Grundstücken Als letzte Abgabenkategorie, welche im Fürstentum Liechtenstein unter anderem auch das Grundeigentum miterfasst, bleiben die Erbschafts 147