Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

ständnis bedingt nämlich auch, dass ein grösserer Teil der Bevölkerung in der Lage ist, deutlich abzuschätzen, wie sehr ins Auge gefasste bo­ denpolitische Massnahmen individuelle Interessen berühren. Spätestens beim zweiten Hinsehen erweist sich also die besondere Überschaubarkeit nicht nur als Vorteil, wenn das Anliegen eines sach­ adäquaten, wohlgeordneten Umgangs mit dem Boden verfolgt werden soll. Unter Umständen effektuiert sie nämlich übertriebenen Gruppen­ druck und setzt womöglich kontraproduktive Konkordanzzwänge frei. Mit anderen Worten: "Die Nähe der menschlichen Beziehungen, die wir als Gewähr für die Erhaltung personaler Gemeinschaft und wahrer Ver­ antwortung aufzuweisen suchten, kann das Leben auch unerträglich eng und kleinlich machen."45 Sie kann der Kirchturmpolitik, welche in der Regel nicht nur kurzsichtig, sondern auch kurzfristig agiert, Vorschub leisten. Das heisst, unter bestimmten Konstellationen ist die soziale Überschaubarkeit sogar dazu angetan, eine gedeihliche Ausformung der Bodenpolitik wenn schon nicht zu unterbinden, so doch mehr oder minder arg zu behindern. Insonderheit dürften primär zwei Momente den Ausschlag geben, inwieweit tatsächlich blockierende Tendenzen auftreten; das eine ist die Streubreite des Grundeigentums, das andere die faktische Konstitution des politischen Systems und hier vor allem aber das Aussehen der Machtverteilung. Was die politischen Kräfteverhältnisse betrifft, macht sich die über lange Zeiträume in Liechtenstein vorherrschende duale Machtteilung bemerkbar. "Im Zweiparteienstaat, wo von Wahl zu Wahl die absolute Mehrheit der Sitze winkt oder deren Verlust droht, ist die Versuchung gross, vor allem die stimmenmässig interessanten Wählerschichten mit Geschenken zu überzeugen und sie vor unliebsamen Belastungen zu verschonen ... Im Klima der populären Gefälligkeiten kommt allzuoft die Bereitschaft abhanden, Unpopuläres anzupacken."46 Besagte Aversionen von Amtsträgern gegen das öffentliche "In­ Erwägung-Ziehen" und erst recht gegen das Ergreifen von Massnah­ men, mit denen sie sich als Mandatare beim Wahlvolk missliebig machen könnten, spielt - wie bereits angeklungen - im Zusammenhang mit der Bodenordnung eine umso bedeutendere Rolle, je breiter das Grund­ 45 vgl. Kägi: Der Kleinstaat, 1984, S. 41. 46 Batliner: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments, 1981. 127
	        

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