Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

nigstens ungefähre Kenntnisse darüber besitzen, wer wieviele und welche Flächen sein Eigen nennen darf, nur solange wird die Verfü­ gungsgewalt über Liegenschaften eine entsprechend sozialstatusmeh- rende Funktion entfalten. - Des weiteren dürfte mit der Intensität auch der bloss informellen ge­ genseitigen sozialen Kontrolle die emotionale Hemmschwelle wach­ sen, die Grundeigentümer zu überwinden haben, bevor sie ihren Bo­ den tatsächlich am freien Markt feilbieten. - Schliesslich dürfte die geringe Einwohnerzahl bei Versuchen, von staatlicher Seite in den Bodenmarkt respektive in die Flächennutzung und in die Bodenordnung gestaltend einzugreifen, spezifische Schranken induzieren. Infolge der für die allermeisten klar über­ schaubaren gesellschaftlichen Strukturen verfügt nämlich fast jeder bei für den Umgang mit dem Boden massgeblichen Entscheidungen über einen ziemlich direkten Zugang zu verantwortlichen Funk­ tionären. Die Schilderung der für den Bodenmarkt massgeblichen sozialen Ver­ hältnisse wäre freilich arg lückenhaft, beschränkte sie sich nur auf Aus­ sagen zu Einwohnerzahlen oder Eigenheiten der Bevölkerungsstruktur und deren Folgewirkungen für den Immobilienhandel. Mindestens ebenso für den Grundverkehr von Belang scheinen nämlich verbreitete, meist über informelle Normen gesteuerte Verhaltensmuster bzw. vom Grossteil der Leute gelebte oder erstrebte Idealbilder. Sie finden ihren Ausdruck in dem, was man landläufig als "Mentalität" oder "Sitte" zu bezeichnen pflegt. - Zugegebenermassen etwas diffuse Begriffe, die sich einer exakt quantifizierenden Analyse weitgehend entziehen; gleichwohl dürften diese Faktoren über nicht unwesentliche Prägekraft verfügen. So haben die in Liechtensteins Einwohnerschaft etablierten - unter dem Titel "Erbsitte" zusammengefassten - Gewohnheiten beim Über­ gang des Grundvermögens von einer Generation auf die nächste zu ei­ ner starken Zersplitterung19 und damit zu einer sehr breiten Streuung des Bodeneigentums geführt. Die nach allemannischem Brauch seit lan­ gem geübte - offenbar in der Bevölkerung und in ihren Gerechtigkeits- 19 Die Güterzersplitterung ist in Liechtenstein schon seit Jahrhunderten zu beobachten und auch in historischen Dokumenten mehrfach belegt. So schrieb etwa der Landvogt Josef Schuppler im Jahre 1815 in seiner Landesbeschreibung: 110
	        

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