Volltext: Die Neuordnung der Rechnungslegung in Liechtenstein

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—— RECHNUNGSWESEN 
Hans-Werner Gassner 
Die Neuordnung der Rechnungs- 
iegung in Liechtenstein 
EWR-initiierte Überarbeitung des Buchführungs- und Bilanzierungsrechtes 
——— 
Mit dem Abschluss des Abkommens über den ge- 
meinsamen Europäischen Wirtschaftsraum (EWRA\), 
hat sich Liechtenstein unter anderem dazu verpflichtet, 
die 4. und 7. Richtlinie der Europäischen Union (EU) 
über den Jahresabschluss und den konsolidierten Ab- 
schluss sowie die Richtlinie über den Jahresabschluss 
und den konsolidierten Abschluss von Banken und 
anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsun- 
ternehmen bis zum 31. Dezember 19% in das natio- 
nale Recht zu transformieren. Der am 22. Januar 1996 
von der Regierung in die Vernehmlassung gegebene 
Gesetzesentwurf soll in einem ersten Schritt die liech- 
tensteinischen Rechnungslegungsvorschriften an die 
Bestimmungen der 4. und 7. EU-Richtlinie anpassen. 
1. Gründe für die 
Neuordnung 
1.1 Der EWR- Vertrag als 
Ausgangspunkt 
Am 22. Januar 1996 hat die Regierung 
des Fürstentums Liechtenstein einen 
Gesetzesentwurf für die Neuordnung 
Jer liechtensteinischen Rechnungsle- 
zungsvorschriften in die Vernehmlas- 
zung gegeben. Aufgrund des Entwurfes 
sind wesentliche Änderungen zu er- 
warten. Unmittelbarer Anlass für den 
aun vorliegenden Entwurf ist das Ab- 
kommen über den gemeinsamen Eu- 
-opäischen Wirtschaftsraum (EWRA), 
welchem Liechtenstein seit dem 1. Mai 
1995 angehört. Die Frage, ob die Neu- 
‚egelung der Rechnungslegung auch 
ohne EWRA in Angriff genommen 
worden wäre, ist berechtigt. Wie die 
folgenden Ausführungen zeigen, hät- 
en die Rechnungslegungsvorschriften 
früher oder später ohnehin moderni- 
siert werden müssen. 
Der Schweizer Treuhänder 4/96 
1.2 Die Sogwirkung der 
internationalen Entwicklung 
Mit den (Konzern-)Bilanzrichtlinien 
hat die EU einen bedeutenden Beitrag 
zur Weiterentwicklung der Rechnungs- 
Hans-Werner Gassner, Dr. oec. HSG, 
dipl. Biücherexperte, Vizedirektor und Lei- 
ter der Internen Revision bei der Liechten- 
steinischen Landesbank AG, Vaduz 
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1 
legung geleistet. Die EU ist mit ihren 
Bestrebungen jedoch nicht allein. Zu 
erwähnen sind ausserdem insbesonde 
re das immer mehr an Bedeutung ge- 
winnende International Accounting 
Standards Commitee (IASC), das Fi- 
nancial Accounting Standards Board 
(FASB) und die Securities and Exchan- 
ge Commission (SEC), die ebenfalls 
auf dem Gebiet der Rechnungslegung 
:ätig sind. Die weltweit vorhandenen 
Entwicklungen und Bestrebungen auf 
dem Gebiet der Rechnungslegung sind 
Ausdruck der sich seit einigen Jahren 
grundlegend verändernden wirtschaft- 
lichen Gegebenheiten. Die Internatio- 
nalisierung der Wirtschaftsbeziehun- 
zen schreitet unaufhaltsam voran. Sie 
führt nicht nur zu stärkeren Wirt- 
schafts-, sondern auch zu vermehr- 
ten Unternehmensverflechtungen. Sie 
zieht darüberhinaus einen Kapitalbe- 
darf nach sich, den die Gesellschaften 
in zunehmendem Masse nur mehr auf 
dem Kapitalmarkt decken können, wo- 
durch die Interessen von Öffentlichkeit 
und Anlegern — insbesondere im Hin- 
blick auf die Aussagekraft und Trans 
parenz-der Rechnungslegung — ver 
mnehrt Bedeutung erlangen. 
Auch Liechtenstein ist von diesen 
globalen Veränderungen nicht ver- 
schont geblieben. Davon zeugt die ver- 
mehrte Hinwendung liechtensteini- 
scher Banken und Unternehmen zu 
ausländischen Kapitalmärkten, die 
Übernahme ausländischer Unterneh- 
mungen durch liechtensteinische Fir- 
men und die steigende Anzahl von 
Gründungen von Tochtergesellschaf- 
ten im Ausland. Aus Gründen, die auf 
die Kleinheit des Landes zurückzu- 
führen sind — sie bewirkt hauptsächlich 
die Entstehung von Einzelfirmen und 
Familiengesellschaften, die sich nur in 
Ausnahmefällen zu Publikumsgesell- 
schaften weiterentwickeln, wodurch 
naturgemäss das öffentliche Interesse
	        

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