Mann-Armee diente; „Abwehr” war die Tarnbezeichnung für den
militärischen Geheimdienst, der Holmston nun anwarb. Ende der zwan-
ziger Jahre übernahm diesen Geheimdienst dann der damalige Kapitän
und spätere Admiral Canaris (1. 1. 1887 — 9. 4. 1945, Admiral und Chef
der Abwehr im Oberkommando der Wehrmacht. Hingerichtet im KZ
Flossenbürg). Zugleich wurde Holmston im deutschen Generalstab aus-
gebildet (Truppenamt/Kriegsakademie). Keineswegs eine Verlegen-
heitslösung oder eine neue Beschäftigung mangels Gelegenheit zur
Ausübung der alten, im Gegenteil: Zielbewußt setzt Holmston seinen
Weg fort. Und ist sich darin mit seinen Gesinnungsfreunden, den patrio-
tisch denkenden Russen einig: Befreiung Rußlands vom Stalinismus.
Das ist nach ihrer Ansicht allein von außen möglich. Dank des allmäch-
tigen Geheimdienstes MGB (= russ. Abk. für Ministerium für Staatssi-
cherheit, 1954 im KGB = Komitet Gosudarstwennoj Besopasnosti,
Komitee für Staatssicherheit, aufgegangen) ist das unterdrückte Volk
nicht in der Lage, eine Systemänderung herbeizuführen. Aber erst spä-
ter wurde diesen Männern klar, daß sie den Teufel nicht mit Beelzebub
austreiben konnten. Doch waren sie bekanntlich nicht die einzigen, die
zunächst auf die Propaganda hereinfielen, den Raubüberfall auf das
sozusagen „verbündete” Sowjetrußland als „Kreuzzug gegen den Bol-
schewismus” zu tarnen ... Natürlich hegt der erfahrene Generalstäbler
Holmston über die deutschen Kriegschancen bald keine Illusionen
mehr; trotzdem bleibt er seiner Überzeugung treu, die mit ihm auch jene
bereits im Herbst 1942 auf deutscher Seite kämpfenden 1 080 000 Rus-
sen teilen, daß man nämlich nicht mit dem Nationalsozialismus sympa-
thisieren muß, um das Vaterland zu befreien; sie sehen darin, sich die-
ses Heeres zu bedienen, die einzige Chance, ihr Volk zu retten. Wie die-
ses Bestreben endete, ist bekannt. (Die vor allem durch die Alliierten
erfolgte Auslieferung von über zweieinhalb Millionen antikommunisti-
scher Russen und Kosaken an die Sowjets vor und nach Kriegsende auf-
grund des bereits erwähnten Jalta-Abkommens ist bis heute nicht nur
umstritten, sondern wird allgemein als völkerrechtswidrig bezeichnet,
zumal das US-State Department schon vor Vertragsabschluß völker-
rechtliche Bedenken anmeldete. Und so wurde dies zur schweren Bela-