Entstehung des EWR-Projekts
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Das EWR-Abkommen ist damit ein multilateraler Staatsvertrag mit einzelnen
bilateralen Zügen, die im Falle Liechtensteins besonders ausgeprägt sind. Das
Fürstentum verfügt als einziger EWR-Staat im Bereich der Personenfreizügigkeit nicht
nur über eine Übergangsfrist bis 1. Januar 1998, sondern auch über eine Revisions-
klausel *.
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Dazu eingehend unten, 5. Kap. V. 2. und 3.