2.
Entstehung des EWR-Projekts
Fragen des materiellen Gehalts des
ZND
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Ziel des EWR-Projekts war, den EFTA-Ländern die Teilnahme am Binnenmarkt ohne
Beitritt zu ermöglichen. Die EG-Kommission machte von Anfang an klar, dass sie
dabei ein ganz anderes Konzept verfolgte als im Luxemburger Folgeprogramm. Sie
bestand darauf, dass die EFTA-Staaten grosse Teile des bisher erlassenen EG-Rechts
übernehmen mussten. Zum relevanten Acquis communautaire und damit zur Substanz
des EWR-Vertrages sollten zunächst das allgemeine Diskriminierungsverbot und die
vier wirtschaftlichen Grundfreiheiten des EG-Vertrags zählen, d.h. der freie Verkehr
von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Den zweiten Kernbereich bildete
das Wettbewerbsrecht. Dazu sollten unter dem Titel "horizontale Politiken" die Gebiete
Sozialpolitik, Konsumentenschutz, Umweltschutz, Statistik und Gesellschaftsrecht
kommen. Als flankierende Politiken wurden v.a. Forschung und Entwicklung,
Erziehung, KMU und Fremdenverkehr bezeichnet. Zum reievanten Rechtsbestand des
EWR sollte auch die Rechtsprechung des EuGH gehören. Schliesslich wurden
Massnahmen zur Verringerung des regionalen Wohlstandsgefälles durch Einrichtung
gines von den EFTA-Ländern dotierten Kohäsionsfonds vorgesehen.
Zu Beginn der Negoziationen bestand auf seiten der EFTA und insbesondere bei der
Schweizer Delegation die Vorstellung, die Gemeinschaft habe den EFTA-Staaten
massgebliche permanente Ausnahmen von der Übernahme des Acquis communautai-
re zu gewähren. Dabei wurde nach traditionellem bilateralem Modell vorgegangen.
Unter Berufung auf fundamentale Interessen verlangten Finnland und Schweden
Ausnahmen vom Prinzip des freien Grundstückserwerbs, Finnland nannte überdies die
Besitzverhältnisse an den Wäldern; Norwegen forderte Entgegenkommen bei den
Verfügungsrechten über die Ölfelder, Island bei den Fischereihoheitsrechten,
Österreich postulierte eine Sonderbehandlung beim Alpentransit. Die umfangreichsten
Sonderwünsche meldete jedoch die Schweiz an. Sie bezeichnete als wesentliche
nationale Interessen, welche eine Ausnahme oder zumindest eine Übergangsfrist
erheischten, die Erhaltung hoher Umweltschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsstan-
dards, die Verkehrswirtschaft (Stichwort 28 Tonnen), aber auch die Ausländerpolitik,