Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

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bergen als der EWR selbst. Der EWR ist zwischenzeitlich eine recht bekannte Grösse. 
Mit Bezug auf das Funktionieren und die Wirkungen des EWRA liegen im Nachbar- 
staat Österreich und in den skandinavischen Ländern erste Erfahrungen vor. Insoweit 
ist festzuhalten, dass kein EFTA-Staat den Beitritt zum EWR bereut hat. 
Demgegenüber bestehen die Alternativen zum EWR nicht einfach darin, dass die 
bisherige, auf den Warenverkehr beschränkte Zollunion mit der Schweiz fortgeführt 
wird. Der Status der Schweiz in Europa ist eben nach dem 6. Dezember 1992 nicht 
mehr derselbe wie vor diesem Datum. Die Schweiz war in den Jahren seit 1960 fest 
in den zweiten europäischen Wirtschaftsblock, die EFTA, eingebunden. Sie hat dort, 
vor allem nach dem Übertritt des Vereinigten Königreichs in die EWG im Jahre 1972, 
eine führende Rolle gespielt. Die Schweiz verfügte bis 1988 von allen EFTA-Staaten 
über die besten Beziehungen zu Brüssel. Mit den Entwicklungen der Jahre 1992-1994 
ist sie in Europa sowohl wirtschaftlich als auch politisch in eine Aussenseiterstellung 
geraten. Das hat Folgen nicht nur in aussenpolitischer, sondern auch in innenpoliti- 
scher Hinsicht, die bei der nun anstehenden Entscheidung in Liechtenstein zu 
berücksichtigen sind. Auch die verbreitete Behauptung, ein EWR-Beitritt werde die 
liechtensteinische Gesetzgebungshoheit doppelt einschränken, weil dann sowohl von 
Brüssel als auch von Bern her harmonisiert würde **, bedarf einer differenzierten 
Antwort. Es könnte durchaus sein, dass die Bindung an die EU in bestimmten Fällen 
geeignet ist, die Bewegungsfreiheit der Schweiz gegenüber zu verstärken. In diesem 
Zusammenhang ist insbesondere an Versuche der Schweiz zu erinnern, Einfluss auf 
den liechtensteinischen Finanzdienstleistungssektor zu nehmen. 
Auch das Verhältnis zur EU wäre nach einem EWR-Nein völlig ungewiss. Ob Liechten- 
stein eigenständig bilaterale Verhandlungen mit Brüssel führen könnte, ist offen. Der 
Abschluss eines Sonderabkommen nach dem Vorbild Andorras oder San Marinos 
scheidet aus wirtschaftlichen und staatsrechtlichen Gründen aus. Damit bliebe wohl 
nur der Versuch, der EU beizutreten, oder ein erneutes Sichanhängen an die Schweiz. 
202 Hilbe, 2.
	        

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