Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Schlüsselfragen des EWR 
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Ingenieurschule anerkannt sind **, Bei den Abschlüssen der künftigen Fachhoch- 
schule bestehen erst recht keine Probleme. 
1.2. Nichtbeitritt zum EWR 
Bei einem Nichtbeitritt entfällt diese Anerkennung. Liechtenstein müsste alsdann 
versuchen, die Anerkennung in bilateralen Verhandlungen zu erwirken. Unter 
Gesichtspunkten der Europaverträglichkeit besteht das zentrale Problem darin, dass 
die LIS-Ausbildung nicht auf universitärem Niveau angesiedelt ist. Eine Lösung setzt 
zunächst die Aufwertung der LIS durch Umgestaltung zu einer Fachhochschule 
voraus. In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass der Bereich der 
Diplomanerkennung in den bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der EU einen 
Nebenpunkt zum (politisch heiklen) Personenverkehr darstellt. 
2, 
Teilnahme an Bildungs- und Forschungsprogrammen der EL 
Auf die Möglichkeiten der Partizipation an den Bildungs- und Forschungsprogrammen 
der EU bei einem EWR-Beitritt wurde bereits hingewiesen **. Im Falle eines 
Nichtbeitritts befände sich Liechtenstein in der gleichen Situation wie die Schweiz, Die 
Schweiz nimmt zwar zur Zeit an den Bildungsprogrammen COMETT und ERASMUS 
teil 2% und leistet dazu finanzielle Beiträge nach Massgabe ihres Bruttoinland- 
produkts. Trotzdem ist sie den EU-Mitgliedstaaten nicht gleichgestellt “°. Bei 
COMMETT besteht zwar die volle Teilnahmeberechtigung im Rahmen der genehmig- 
ten Projekte. Bei der Auswahl der Projekte ist die Schweiz jedoch nur auf der Ebene 
der Expertengruppe vertreten, welche die inhaltliche Vorbereitung der förderungs- 
246 
247 
248 
240 
Anhang VII Ziff. 18 lit. 0. 
Oben. 3. Kap. V. 
Val. zu diesen Programmen oben, 3. Kap. V. 
Vgl. Baudenbacher, Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen 
grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit, 194 ff.
	        

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