Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Schlüsselfragen des EWR 
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Gesamtwirtschaft. Was die Situation des Gewerbes anlangt, so kann Liberalisierung 
sowohl Chance als auch Risiko bedeuten. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der 
Fristigkeit der Betrachtungsweise zu. Eine Chance stellt der freie Wettbewerb fraglos 
für leistungsfähige Betriebe dar. Als Bedrohung müssen ihn jene empfinden, welche 
sich bisher allzu sehr auf protektionistische Regelungen und Kartellabsprachen 
verlassen haben. In diesem Zusammenhang darf der Hinweis nicht fehlen, dass das 
liechtensteinische Gewerbe gesamthaft als hoch qualifiziert zu betrachten ist. 
Im übrigen ist aus ökonomischer Sicht bezüglich der Auswirkungen eines EWR- 
Beitritts des Fürstentums auf das Gewerbe zu differenzieren *®: Die Marktchancen 
des lokalen Klein- und Kleinstgewerbes wie Taxichauffeure, Coiffeure, kleine 
Restaurants usw. hängen direkt von der Nachfrage ab. Aufgrund der zu erwartenden 
positiven allgemeinen Entwicklung nach einem EWR-Ja dürfte diese Nachfrage 
gestärkt werden. Positive Folgewirkungen dürften sich sodann für die Zulieferer von 
exportorientierten Firmen ergeben. Was die Lage der gewerblichen Unternehmungen 
und der kleineren Industriebetriebe anlangt, so sind innerliechtensteinisch ebenfalls 
Sekundärwirkungen von der Industrie zu veranschlagen. Eine grössere Ausgaben- 
freudigkeit schlägt für sie ebenso zu Buche wie für die Klein- und Kleinstbetriebe. 
Insoweit ist wiederum darauf hinzuweisen, dass sich das schweizerische EWR-Nein 
nach Auffassung massgeblicher Autoren für alle drei Gewerbetypen negativ ausgewirkt 
hat und noch auswirkt. Für die gewerblichen Zulieferer entstehen besonders 
schwierige Probleme, wenn Abnehmer aufgrund ihrer Exportorientierung Standortver- 
lagerungen ins Ausland vornehmen. In vielen Fällen sind sie nicht in der Lage, den 
Abnehmern zu folgen ®*. 
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Vgl. dazu und zum nachfolgenden Brauchlin, Auswirkungen für die Industrie- 
standorte Schweiz und Liechtenstein, 82 f. 
Vgl. Brauchlin, Auswirkungen für die Industriestandorte Schweiz und Liechten- 
stein. 83.
	        

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