Schlüsselfragen des EWR
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d. Wirtschaftliche Folgen
aa. Verschärfung des Wettbewerbs
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Niederlassungs- und der Dienstleistungs-
freiheit Rechtsanwälte und Treuhänder aus den EWR-Staaten Österreich und
Deutschland in Liechtenstein aktiv werden möchten. Zwar hat die Liberalisierung der
anwaltlichen Tätigkeit innerhalb der EU bislang kaum zu nennenswerten Migrations-
bewegungen geführt. Vorliegend geht es aber, anders als etwa im Verhältnis
Deutschland-Frankreich oder Belgien-Niederlande, um eine sehr ertragreiche Tätigkeit
ausserhalb des forensischen Bereichs. Im übrigen bestehen zwischen Liechtenstein
und Österreich bzw. Deutschland keine Sprachbarrieren. Der Ordnung halber ist
immerhin darauf hinzuweisen, dass schweizerische Anwälte und Treuhänder aufgrund
des schweizerischen Alleingangs nicht in den Genuss der Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit kommen.
Bei verschärftem Wettbewerb werden Preis und Qualität der Leistung eine grössere
Rolle spielen als bisher. Für die etablierten liechtensteinischen Anwälte und
Treuhänder sind deshalb gewisse Einkommenseinbussen nicht a priori auszu-
schliessen. Aus ökonomischer Sicht ist die Vermutung geäussert worden, "die
Gewährleistung von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (bringe) den
einheimischen Rechtsanwälten mehr Nach- als Vorteile" 1%
5b. Massnahmen zum Schutz der einheimischen Anbieteı
indes darf nicht übersehen werden, dass der liechtensteinische Gesetzgeber mit der
Trennung von BRechtsanwalts- und Treuhänderberuf eine Marktzutrittsschranke
154 Graf/Eidenbenz/Marti, 47.