Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Schlüsselfragen des EWR 
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d. Wirtschaftliche Folgen 
aa. Verschärfung des Wettbewerbs 
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Niederlassungs- und der Dienstleistungs- 
freiheit Rechtsanwälte und Treuhänder aus den EWR-Staaten Österreich und 
Deutschland in Liechtenstein aktiv werden möchten. Zwar hat die Liberalisierung der 
anwaltlichen Tätigkeit innerhalb der EU bislang kaum zu nennenswerten Migrations- 
bewegungen geführt. Vorliegend geht es aber, anders als etwa im Verhältnis 
Deutschland-Frankreich oder Belgien-Niederlande, um eine sehr ertragreiche Tätigkeit 
ausserhalb des forensischen Bereichs. Im übrigen bestehen zwischen Liechtenstein 
und Österreich bzw. Deutschland keine Sprachbarrieren. Der Ordnung halber ist 
immerhin darauf hinzuweisen, dass schweizerische Anwälte und Treuhänder aufgrund 
des schweizerischen Alleingangs nicht in den Genuss der Niederlassungs- und 
Dienstleistungsfreiheit kommen. 
Bei verschärftem Wettbewerb werden Preis und Qualität der Leistung eine grössere 
Rolle spielen als bisher. Für die etablierten liechtensteinischen Anwälte und 
Treuhänder sind deshalb gewisse Einkommenseinbussen nicht a priori auszu- 
schliessen. Aus ökonomischer Sicht ist die Vermutung geäussert worden, "die 
Gewährleistung von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (bringe) den 
einheimischen Rechtsanwälten mehr Nach- als Vorteile" 1% 
5b. Massnahmen zum Schutz der einheimischen Anbieteı 
indes darf nicht übersehen werden, dass der liechtensteinische Gesetzgeber mit der 
Trennung von BRechtsanwalts- und Treuhänderberuf eine Marktzutrittsschranke 
154 Graf/Eidenbenz/Marti, 47.
	        

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