Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Schlüsselfragen des EWR 
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bestehende Regulierungsgefälle zur EU könnte nach einem EWR-Ja von seiten 
Brüssels unter Druck kommen. EWR-Befürworter pflegen demgegenüber darauf 
hinzuweisen, dass gerade ein Nichtbeitritt zum EWR die in Rede stehenden Privilegien 
gefährden müsste, weil Liechtenstein dann den bereits in der Vergangenheit !* 
artikulierten Forderungen der Schweiz völlig ausgeliefert wäre. 
2. 
2.1. 
A. 
Zugang zu den Finanzdienstleistungen 
Rechtsanwälte und Treuhänüuse: 
Problemstellung 
Die Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum ist für Liechtenstein mit erheblichen 
Liberalisierungen im Bereich der Anwalts- und Treuhändertätigkeit verbunden. In den 
meisten EWR-Staaten ist die Übernahme dieser Regeln keine Angelegenheit von 
zentraler Bedeutung. Auch in der schweizerischen EWR-Debatte hat die Frage keine 
Rolle gespielt. Das Fürstentum Liechtenstein ist freilich in diesem Punkt wegen der 
Bedeutung des Finanzdienstleistungssektors ein Sonderfall. Den Anwälten und 
Treuhändern kommt insoweit eine wichtige Zubringerfunktion zu. Es ist kein Zufall, 
dass der Schweizerische Anwaltsverband die im EWR geplante Realisierung der 
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gleichsam mit einem Schulterzucken zur 
Kenntnis genommen hat, während in den liechtensteinischen Standesorganisationen 
der Rechtsanwälte und Treuhänder auch negative Töne zu vernehmen sind. So wird 
etwa das Szenario beschworen, dass ausländische Auftraggeber, welche bisher 
jechtensteinische Rechtsanwälte und Treuhänder zur Gründung von Verbands- 
Dersonen und zur Errichtung von Treuhänderschaften einschalten (müssen), das 
Gründungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr selbst betreiben könnten. 
nA 
Vgl. den Bericht der Eidgenössischen Bankenkommission vom 24. April 1990 
über die Finanzbeziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz an den 
Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes; weiter die Geschichte 
der Einführung der Mehrwertsteuer im Fürstentum.
	        

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