Schlüsselfragen des EWR
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50 aufmerksamer Beobachter des Geschehens wie der ehemalige Hauptgeschäfts-
führer der Handelskammer Deutschland-Schweiz, Hans Joachim Meyer-Marsilius, die
Vermutung geäussert, "dass zumindest Europäische Integrationsmotive mitgespielt
haben" 130
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Vorbemerkungen
Anders als die Industrie nimmt der liechtensteinische Finanzdienstleistungssektor,
soweit ersichtlich, in der EWR-Frage keine eindeutige Position ein. Bei den Banken
überwiegen die positiven Töne '*. In Kreisen von Anwälten und Treuhändern ist ein
gewisses Mass an Skepsis vorhanden. Es gibt allerdings auch zuversichtliche
Äusserungen '°, Dabei ist vorweg hervorzuheben, dass die Finanzdienstleistungs-
dranche etwas mehr als die Hälfte der liechtensteinischen Fiskaleinnahmen
erwirtschaftet '°°. Von daher muss aus liechtensteinischer Sicht alles daran gesetzt
werden, die gegenwärtige Bedeutung des Finanzplatzes zu erhalten. Darüber besteht
bei Befürwortern und Gegnern des EWR Einigkeit. Umstritten ist hingegen, ob ein
EWR-Beitritt des Fürstentums für den Finanzplatz positive oder negative Folgen
zeitigen würde. Es versteht sich, dass (nicht nur, aber gerade) bei dieser Schlüssel-
frage die Doppelbeziehung Liechtensteins zur Schweiz einerseits und zu Brüssel
andererseits einer besonders sorgfältigen Prüfung bedarf. Im einzelnen geht es hier
vor allem um die Problembereiche Gründungstätigkeit, Bankgeheimnis, Sorgfaltspflicht-
vereinbarung und Amtshilfe. EWR-Skeptiker befürchten, das in diesen Fragen derzeit
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3.
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Vgl. insbesondere Walter Seger in Schweizerische Gewerbezeitung Nr. 48 v.
1. 12. 1994, 3.
Vgl. z.B. Werner Keicher in Schweizerische Gewerbezeitung Nr. 48 v. 1. 12.
1994, 3.
Graf/Eidenbenz/Marti, 13