Schlüsselfragen des EWR
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St. Galler Unternehmen bestehen beim Warenexport (Grenzkontrollen, technische
Handelshemmnisse) und bei der (fehlenden) Arbeitnehmermobilität. Erhebliche
Probleme schafft ein offenkundiges Informationsdefizit im Umgang mit den Ursprungs-
regeln des Freihandelsabkommens Schweiz-EU. Ins Gewicht fallende Belastungen
bestehen sodann im öffentlichen Auftragswesen (zumal interkantonal) und bei der
Mehrwertsteuer. Weniger ausgeprägt sind die Probleme in den Bereichen Diplomaner-
kennung, gewerbliche Dienstleistungen und direkte Steuern. Indes gibt es auch hier
ein beachtliches Diskriminierungspotential. (Es versteht sich, dass die Lage bei der
Diplomanerkennung nur durch eine breit angelegte Umfrage bei Arbeitnehmern geklärt
werden kann.)
Mit Bezug auf den Warenexport sind drei Punkte besonders hervorzuheben: (1)
Obwohl dazu rechtliche keine Handhabe besteht, sind insgesamt 70 % der grenzüber-
schreitend tätigen Unternehmen der Auffassung, dass sie durch im Vergleich zu EWR-
Unternehmen {intensivere Kontrollen und eine langsamere Abfertigung an der Grenze
behindert werden ''°. (2) 45 % der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen sind
durch technische Handelshemmnisse und bei der Prüfung und Zertifizierung
technischer Produkte erheblich belastet !*. (3) Bezüglich der Freihandelsabkommen
mit den ost- und mitteleuropäischen Staaten ergibt sich für Schweizer Unternehmen
ein besonderes Problem. Sowohl die EU als auch die EFTA haben solche Verträge
geschlossen. Es bestehen zwei getrennte Freihandelszonen der EU mit den
Reformstaaten einerseits und der EFTA mit den Reformstaaten andererseits. Das führt
dazu, dass die Schweizer Produzenten Materialien aus der EU nicht wie gewohnt
problemlos einsetzen können. Eine Kumulierung findet nur innerhalb des jeweiligen
Blocks statt. Es versteht sich, dass damit Exporte in die Wachstumsmärkte der mittel-
und osteuropäischen Reformstaaten behindert werden.
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Einzelheiten bei Baudenbacher, Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedin-
gungen grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit, 37 ff.
Vgl. Baudenbacher, Verbesserung der rechtlichen Rahmen grenzüber-
schreitender Wirtschaftstätigkeit, 51.