Grundzüge des E WR-Abkommens
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In der politischen Debatte über den EWR im Fürstentum werden die flankierenden
Politiken (zu Unrecht) als quantite negligeable behandelt; die Diskussion dreht sich in
aller Regel um Fragen wie Personenfreizügigkeit, Abschirmung des Finanzplatzes oder
Grundverkehr. Dabei wird übersehen, dass die in Teil VI enthaltenen Bestimmungen
den EFTA-Staaten den freien Zugang zu den EU-Forschungs- und Bildungs-
programmen garantieren ®, Es geht konkret um die Teilnahme Jugendlicher und
Studierender an den europäischen Bildungsprogrammen und die Beteiligung der
liechtensteinischen Industrie an den Forschungsprogrammen der EU. Die Bedeutung
der Sektoren Bildung und Forschung für ein rohstoffarmes Land braucht dabei nicht
besonders betont zu werden.
Das EWR-Abkommen stellt sicher, dass die EFTA-Staaten, weiche dem EWR
beitreten, praktisch zu den gleichen Bedingungen am Rahmenprogramm und an den
Einzelprogrammen der EU im Forschungsbereich beteiligt werden wie die EU-Staaten.
Die Mitsprache ist sowohl in den Programmleitungsgremien als auch in den
übergeordneten Instanzen gesichert. Die entsprechenden Grundsätze sind in den Art.
81 ff. EWRA festgehalten. Danach haben die EFTA-Staaten Zugang zu allen Teilen
eines Programms; bei der Projektvorbereitung haben die Institutionen, Unternehmen,
Organisationen und Angehörigen der EFTA-Staaten die gleichen Rechte und Pflichten
wie die Institutionen, Unternehmen, Organisationen und Angehörigen der Mitgliedstaa-
ten der Gemeinschaft; die EFTA-Staaten, ihre Einrichtungen, Unternehmen,
Organisationen und Angehörigen haben hinsichtlich der Verbreitung, Bewertung und
Verwertung von Ergebnissen die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitgliedstaaten
der Gemeinschaft, ihre Institutionen, Unternehmen, Organisationen und Angehörigen.
Damit ist es den EFTA-Staaten gelungen, entgegen anfänglichem Widerstand der
Gemeinschaft die 1:1-Regel durchzusetzen: Es genügt, einen Partner aus einem EU-
Staat für die Zusammenarbeit zu finden. Natürlich setzt die liechensteinische
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Zutreffend die Botschaft des schweizerischen Bundesrates zur Genehmigung
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 18. Mai 1992,
1/381, wonach der Schwerpunkt der flankierenden Politiken "klar bei EG-
Forschungs- und Bildungsprogrammen" liegt.