Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

MITTWOCH, 28. DEZEMBER 2005 hat? I INSERATE 
20 MM Amtricin Equtty Fund - Mitteilung in dl* AnMMnhibw Die Global Fund Services AG, Vaduz, als Fondslettung und die Liechtensteinische LandMbank AG. Vaduz, als Depotbank haben den Prospekt mit Anlagereglement des MM American Equity Fund geindwt. Die Ftnanzmaridauteicht (FMA) hat dnse Ände­ rungen bewilligt. Der Prospekt mit Anlageregtement wurde In Bezug auf Daten und Fakten den aktuel­ len Gegebenheiten angepasst. Der Anlagefonds wurde von einem Investmentunternehmen lOr Wertpapiere in ein sol­ ches für andere Werte umgewandelt. Der Grund fOr die Umwandking Hegt vorwiegend in der verinderten Anlagepolitik. Neu soll der Fonds auch in andere Anlagefonds inve­ stieren können. 1.1 Allgemein« Angaben zum Anlagefonds Der FAM American Equity Fund ist ein Investmentuntemehmen für andere Werte (der -Anlagefonds-) liechtensteinischen Rechts gemäss dem Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentuntemehmen (IUG), LGBI. 2005 Nr. 156. U Anlageziel und Anlagepolitik dt« Anlagefonds Das Vermögen wird nach dem Grundsatz der Ristoverteilung In Unternehmen inves­ tiert. welche aufgrund ihrer Qualität gute Wachstums- uncfoder Kurspertpektiven auf­ weisen und die ihren Sitz in Nordamerika haben, oder die den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in Nordamerika ausüben. FAM American Equity Fund investiert dabei in Beteüigungspapiere sowie Anlage­ fonds, Zertifikate und Ähnliches (nachfolgend Ziellonds bzw. Indirekte Anlagen ge­ nannt). Es können ebenfalls festverzinsliche Wertpapiers, insbesondere Wandel- und Optionsanleihen erworben werden. Die Basiswerte dieser Anlageinstrumente sind Un­ ternehmen, die ihren Sitz in Nordamerika haben oder die den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in Nordamerika ausüben. 2.1 Allgemeine Angaben zur Fonddeltung Der Verwaltungsrat besteht aus dem Präsidenten, Elfried Hasler. Direktor der Landes­ bank. dem Vizepräsidenten, Norman Oehri, Direktor der Landesbank, Dr. Josel Fehr, Generaldirektor der Landesbank, sowie Urs Müller, stellvertretender Direktor der Lan­ desbank. Die Geschäftsleitung obliegt Emst Risch, geschäftsführender Direktor. Stell­ vertretender Geschäftsführer ist Roland Baigetze. 5.4 VerkauftrettrMonen Beim Kauf und Verkauf von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile dieses Anlagefonds dürfen auf ' Grund der US-Gesetzgebung innerhalb der USA weder angeboten, verkauft oder ausgeliefert werden. Aussethafe 
der USA dürfen Anteile dieses Anlagefonds nicht an Anleger mit Domizil USA angeboten, verkauft oder ausgeliefert werden. Tai) I AnJageregietittfit |7 1. Die Fondslettung Investiert das Vermögen grundsätzlich m massenweise ausgege­ bene Wertpapiere und in nicht verbriefte Rechte mit gleicher Funktion (Wertrechte), die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden 2. Das Vermögen wird nach dem Grundsatz der Risikoverteilung in Unternehmen in­ vestiert. welche aufgrund ihrer Qualität gute Wachstums- unrVoder Kursperspektiven aufweisen und die Itten Sitz in Nordamerika haben oder die den überwiegenden An­ teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in Nordamerika ausüben. 3. FAM American Equity Fund Investiert das Fondsvermögens in: a) Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (Aktien, Genussscheine, Genossen­ schaftsanteile, Partizipationsscheine und Ähnliches) von Unternehmen, die ihren Sitz in Nordamerika haben, oder de den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Aldi-. vität in Nordamerika ausüben; b) Anteäe von In- und ausländischen Anlagefonds, deren Anlagepolitik den Bestim­ mungen dieses Reglements entsprich! (Aktien-Anlagefonds. Aktien-Index-Anlage- londs, Aktien-ETFs (sxchange traded fundsj und Ähnliches), nachfolgend Zielfonds genannt; c) Zertifikate oder Forderungspapiere, welche de Kursentwicklung der in »wen ent­ haltenen Aktien, Äktienkörbe (Baskets), Indizes oder Fonds widerspiegeln. Der Fonds investiert ausschliesslich in Zertifikate oder Forderungspapiere, welche weder eine t^wlwirkung auf das Fondsvermögen ausüben, noch einem Leerverkaul entspre­ chen und deren ökonomisches Exposure mit einer Direktinvestition In dessen Basis­ werte vergleichbar ist. AIs Basiswerte gelten dabei Anlagen gemäss Bst. a, nachfol­ gend indirekte Anlagen genannt. 4. FAM American Equity Fund investiert maximal 20 % des Fondsvermägens in For- derungspapiere bzw. -rechte (insbesondere Wandel- und Optionsanleihen) von Unter­ nehmen. die ihren Sitz in Nordamerika haben, oder die den übeiwiegenden Anteil ih­ rer wirtschaftlichen Aktivität in Nordamerika ausüben. 5. FAM Amencan Equity Fund investiert maximal 30 % des Fondsvermögens in flüssi­ ge Mittel wie Callgeider. Festgelder oder Geldmarktinstrumente, deren Restlautzeit unter 12 Monaten liegt. 7. Die Fondsleitung darf maximal 25 % des Fondsvermögens in Anteilen anderer An­ lagefonds anlegen, die von ihr oder von einer ihr nahestehenden Gesellschaft verwal­ tet werden. Im Umfang von solchen Anlagen dürfen dem Fondsvermögen keine Kom­ missionen oder Kosten im Smne von § 17 Ziffern 1 und 2 belastet werden. 8: Der Einsatz von derivativen Instrumenten kommt nur im Rahmen einer oidentlichen Verwaltung des Fondsvermögens oder zur Absicherung von Anlagerisiken in Frage. Bestehende Positionen und Währungen können dabei abgesichert werden. «13 a) Der Anlagefonds darf höchstens 10 % des Nettofondsvermögens beim gleichen Emittenten oder bei der gleichen Bank anlegen. Diese Beschränkung gilt nicht für nüssige Mittel, weiche bei der Depotbank angelegt werden. b) Der Anlagefonds darf höchstens 20 % des Nettofondsvermögens im gleichen Ziel­ londs oder in der gleichen indirekten Anlage gemäss § 7 Ziff. 3 Bst. b und c anlegen, c) Der Anlagefonds darf höchstens 10 % der Anteile bzw. des Vermögens eines Ziel­ fonds oder einer indirekten Anlage gemäss § 7 Ziff. 3 Bst. b und c erwerben. §14 ~ 3. Der Anlagefonds darf keine Anteile an Fund-of-Funds erwerben, i 17 Vergütungen 3. Fondsteitungs- und Depotbankantschädigung Für die Leitung und c6e Administration des Anlagefonds sowie für die Leistungen der Depotbank, stellt die Fondslqitung zu Lasten des Anlagefonds eine jährliche Fondstei­ tungs- und Depotbankentsf^iädigung je nach Nettofondsvermögen von 
0,35 % des durchschnittlichen Nettofondsvermögens plus höchstens CHF 40 OOO in Rechnung, die pro rata temporis jeweils am Quartalsende erhoben wird. 5. Folgende Kosten werden zusätzlich dem Anlagefonds belastet: a) die Kosten lür Voitoereitung, Druck, Übersetzung und Versand der Geschäfts- und Halbjahresberichte sowie weiterer gesetzlich vorgeschriebener Publikationen: ' b) die Kosten für die Veröffentlichung der an die Anleger in den Publikationsorganen und in m. zusätzlichen von der Fondsleitung bestimmten Zeltungen gerichteten Mittel­ lungen des Anlagefonds, einschliesslich Kurspublkationen; c) die Gebühren, die im Zusammenhang mit einer allfälligen Kotierung des Anlage­ fonds bzw. mit der VertnebsbewiHgung Im In- und Ausland anfallen (z.B. Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskosten); d) das Entgelt für Zahlstellen und Vertreter im Ausland; e) die Honorare der Revisionsstelle und der Steuerberater; f) die Kapitalsteuer des Anlagefonds; g) die Kosten für ausserordentlichen Autwand, soweit dieser im Interesse der Anleger liegt. 6. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stute wn Indirekten An­ lagen (Anlagefonds usw.) zusätzliche Indirekte Kosten und Gebühren anfalen können sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden können, die jedoch direkt den einzelnen Anlagen belastet werden können. AMältge Retrozessionen im 
Zusammen­ hang mit dem Erwerb, dem Bestand und der Varäusserung von indirekten Anlagen, werden dem Fondsvermögen, nach erfolgter Rückerstattung durch die jeweilige Ver­ waltung, gutgeschrieben. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie ihre Anteile zurückgeben können. (Art. 5 Ziff. 4IUV), Global Fund Services Aktiengesellschaft Vaduz, im Dezember 2005 IVOLKSBLAIT OICTAGESZEITUNO FÜR LIECHTENSTEIN 
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GEMEINDE SCHELLENBERG Amtliche Kundmachung Die FL-Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Dezember 2005 (RA 2005/3164-3031) den .flächengleichen Zonenabtausch zwischen der Wohn­ zone 2 urjd der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen auf der Grundlage von Art. 3 des Baugesetzes genehmigt. Gemäss Art. 3, Abs. 4 des Baugesetzes tritt diese Zonenplanänderung vier Wochen nach der hiermit erfolgten amtlichen Kundmachung in Kraft. Schellenberg, 28. Dezember 2005 GEMEINDEVORSTEHUNG SCHELLENBERG Norman Wohlwend, Gemeindevorsteher Programm Jahregwwted Di, 27. Dez., bis 14. Januar: Duo Charme "t% 1 * X,r- y * T * ' * ^ Do, 29. Dez., 
ÜVTlN04WflTY mit DJ ab 20.30 Uhr Sa, 31Dez., 
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SILVESTER-RARTY lab 20.30 UhrTOP 3 ^ - Das Zinne-Team wünscht: *,*'* e guats Neils! * * V Ol« Hill,II EE) 
SamariteL Samariter helfen mit Herz, Kopf und Hand. Herausgeber: Presseverein Lieehlensteiner Volksblatt Geschäftsleitung Verlag: Dani Sigel, Martin Frommeil Chefredaktor: Martin Frömmelt Stv. Chefredaktor: Peter Kindle Produktionsleiter: Klaus Temen! Redaktion: Politik: Martin Frömmelt, Peter Kindle Inland: Lucas Ebner, Tamara Frommelt, Martin Risch Wirtschaft: Komelia Pfeiffer (Leiterin Wirtschaft) Kultur: Arno Löffler Sport: Hein/, Zöchbauer (Leiter Sport), Robert Brüstte, Stefan Lenherr, Michael Benvenuti 
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