MITTWOCH. 7. DEZEMBER 2005
ÜSRI WIRTSCHAFT
21 INTERNATIONAL Niederländische TNT will Logistiksparte verkaufen AMSTERDAM - Der niederländische Post- und Logistikkonzern TNT will seine Logis tiksparte verkauten und sich auf das Express- und Briefgeschäft konzentrieren. Der Verkauf soll im zweiten Halbjahr 2006 abgeschlossen werden. Die Sparte fährt einen jährlichen Umsatz von rund 3,4 Milliarden Euro ein, wie TNT mitteilte. Das dänische Transportunternehmen DSV signalisierte be reits Interesse an Teilen der TNT-Logistik. Der weltweit stark fragmentierte und durch die Globalisierung von Warenströmen rasch wachsende Logistikmarkt ist derzeit von ei ner Übernahmewelle erfasst. So hat auch der Schweizer Konzern Kühne + Nagel (K&N) bereits mehrere Firmen übernommen, (sda) Ericsson erhält Grossauftrag von britischem Konzern STOCKHOLM - Der schwedische Te- lekomau-srüstcr Ericsson
hat mit der britischen Mobil- funkgescllschaft 3 UK den grössten Netzbetriebs-Auf- trag seiner Firmcn- geschichte abge schlossen. Konkrete Zahlen wurden aber nicht genannt. Der Vertrag habe ein hö heres Volumen als ein ähnliches im Januar vereinbartes Geschäft für die 3 Netze in Ita lien, sagte ein Ericsson-Sprecher am Dienstag. Der Wert dieses Vertrages betrug zwischen 15 Milliarden und 20 Milliarden schwedische Kronen (3 Milliarden Franken). Die Vereinbarung ist auf sieben Jahre befristet. Ericsson sprach vom grössten je ge schlossenen Service-Vertrag für das Unter nehmen sowie «einer der grössten überhaupt in der Branche». Der Handel mit Ericsson- Aktien wurde kurzfristig ausgesetzt. Ericsson soll den Netzbetrieb im Namen von 3 UK führen. Das Unternehmen rechnet die Dienstleistung zu den Hauptwachstums sparten. Management, Instandhaltung und Er weiterung des 3-UK-Netzcs sowie die IT-In frastruktur sollen an Ericsson ausgelagert werden. Im Zuge dessen übernehme das schwedische Unternehmen mehr als 1000 Mitarbeitende. 3 UK gehört dem Konzern Hutchison Whampoa aus Hongkong. (sda)
Ärger für Deutsche Bank BGH könnte Schadenersatzansprüche Kirchs gegen Deutsche Bank teilweise bejahen KARLSRUHE - Der Deutschen Bank droht Ärger aus Kartsru he: Im Schadenersatzverfahren des Medienunternehmers Leo Kirch gegen den früheren Deut- sche-Bank-Chef Rolf Breuer hat der Bundesgerichtshof eine Unterstützung von Kirchs Forde rungen angedeutet. Nach dem Verlauf der knapp zwei stündigen mündlichen Verhandlung erwarten Prozessbeobachter, dass der Schadenersatzanspruch gegen über der Deutschen Bank grund sätzlich bestätigt, im Umfang aber beschränkt wird. Eine persönliche Haftung Breuers könnte der BGH ebenso wie bereits das Oberlandes gericht München verneinen. Der Bankensenat des BGH will das Ur teil am 24. Januar 2006 verkünden. Breuer hatte im Februar 2002 in einem Interview die Kreditwürdig keit Kirchs angezweifelt. Zwei Mo nate später, im April 2002, meldete die Kirch-Gruppe Insolvenz an. Kirch macht gehend, dass das Interview für den Unternehmenszu sammenbruch verantwortlich war. Der Vorsitzende des Bankense nats, Gerd Nobbe, machte am Dienstag deutlich, dass das Inter view eine Verletzung des Bankge heimnisses beziehungsweise der Loyalitätspflichten der Deutschen Bank bedeuten könne. Nobbe sag te, die Deutsche Bank habe 1998 mit der zum Kirch-Imperium gehö renden Printbeteiligungs
GmbH ei nen Kredit über umgerechnet 715 (KX) Euro abgeschlossen und im Gegenzug deren Anteile am Axcl-Springer-Konzern als Pfand erhalten. Das Bankgeheimnis gehö re über die allgemeinen Geschäfts bedingungen mit zum Kreditver trag. Mit dem Interview könne das Bankgeheimnis beziehungsweise die Loyalitätspflicht verletzt wor den sein, erklärte Nobbe. Zu fragen sei aber, wer einen Schadenersatz anspruch geltend machen könne. Denn der Kreditvertrag der Deut schen Bank habe nur mit der Print- beteiligungs-Gesellschaft
bestan-Dunkle
Wolken über der Deutschen Bank: Ihr droht Ärger vom Bundesgerichtshof in Karisnihe. den, nicht mit anderen Holdings der Kirch-Gruppe. Die konzern rechtliche Trennung der Gesell schaften und der Ausschluss von Schuldenhaftung könne jetzt auch die Ansprüche auf die Printbeteili gungs GmbH begrenzen. Im Falle solch einer Begrenzung wären die Schadenersatzzahlungcn voraussichtlich wesentlich gerin ger. Die Anwälte Kirchs wollten in der mündlichen Verhandlung auf Nachfragen von Journalisten aber keine Zahlen nennen. Meinungsfreiheit nicht für Unternehmen Kirch-Anwalt Eilert Osterloh versuchte vor dem BGH, die Haf tung auch auf Breuer auszudehnen. Der
Vorsitzende verwies aber auf die Meinungsäusserungsfreiheit Breuers. Im Übrigen habe auch das
OLG München festgestellt, dass Breuers Behauptungen inhaltlich wahr gewesen seien. Nobbe zog das Zwischenfazit, dass für die Klage gegen Breuer «nicht allzu viel spricht». Der Anwalt der Deutschen Bank, Reiner Hall, verneinte in der Ver handlung eine Haftung der Deut schen Bank. Breuers Aussagen seien von der freien Meinungsäus serung geschützt. Nobbe hielt dem entgegen, dass sich wohl eine Per son, nicht aber ein Unternehmen auf die Meinungsfreiheit berufen dürfe. Das OLG München hatte die Deutsche Bank im Dezember 2003 auf Schadenersatz verurteilt und die Äusserungen Breuers als Ver stoss gegen das Bankgeheimnis ge wertet.
Allerdings wurde nur die Bank, nicht Breuer persönlich, zu
Schadenersatz verurteilt. Über die Höhe der Entschädigung entschied das Münchner Gericht nicht, das wäre einem neuen Prozess mit Be weisaufnahme vorbehalten, (sda) Anzahl «Fürstenhütchen»: Vorname: Name: Strasse: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: Volksblatt-Abonnent:
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IVOUCSBLATT DIE TAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN