Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

SAMSTAG, 26. NOVEMBER 2005 VOLKS BLATT 
INSERATE 14 Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen • Versteigerungsedikt • Stellenausschreibung (Ersatzanstellung) Es finden folgende öffentliche Versteigerungen statt: } 304 280 
Montag, den 28. November 2005 um 14.00 Uhr bei 
GMT Limited, Schmiedgasse 3, 9492 Eschen diverse Büromöbel und Einrichtungsgegenstände. um 16.00 Uhr bei 
Rainer Geissmann, Industriestrasse, 9492 Eschen Personenwagen Citroen Evasion 2.0, Jahrgang 1996, Farbe grün met., Personenwagen VW Golf, Jahrgang 1997, Farbe schwarz met. um 17.00 Uhr bei 
Roswitha Mannsbarth, Binzastrasse 32,9493 Mauren diverse antike Möbel. Mit der Aufforderung zum Bieten wird erst eine halbe Stunde nach dem o.a.Termin begonnen. Vaduz, 25.11.2005 Fürstliches Landgericht Ausschreibung zum Referendum Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 25. November 2005 beschlossen: - Gesetz vom 25. November 2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personal Vorsorge - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung der Konkursordnung - Gesetz vom 25. November 2005 über die Vermögensverwaltung (Vermögens­ verwaltungsgesetz; WG) - Gesetz vom 25. November 2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Finanzmarktaufsichts- gesetzes - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Sorgfaltspflicht­ gesetzes - Gesetz vom 25. November 2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Treuhänder  r 
. • .* - Gesetz vom 25. November 
2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte - Gesetz vom 25. November 2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte - Gesetz vom 25. November 2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Gewerbegesetzes Gemäss Art. 66 Abs. 1 der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBI. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 3. Mai 1996, LGBI. 1996 Nr. 85, und Art. 75 des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Lan­ desangelegenheiten, LGBI. 1973 Nr. 50, in der Fassung des Gesetzes vom 15. November 1984, LGBI. 1985 Nr. 4, und des Gesetzes vom 3. Mai 1996, LGBI. 1996 Nr. 84, kann da­ gegen innerhalb von 30 Tagen nach dieser Kundmachung, das ist bis zum 
27. Dezember 2005 einschliesslich, das Referendum ergriffen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn wenigstens 1000 stimmberechtigte Landes­ bürger oder wenigstens drei Gemeinden in Form übereinstimmender Gemeindeversamm­ lungsbeschlüsse das Begehren um eine Volksabstimmung stellen. Sammelbegehren um ei­ ne Volksabstimmung müssen nebst der Angabe der Gemeinde von den das Begehren stel­ lenden Stimmberechtigten durch eigenhändig unterzeichnete Eingaben, die mit dem An­ fangsdatum der Unterschriftenzeichnung auf jedem Bogen versehen sein müssen, bei der Regierung eingereicht werden, wobei Stimmberechtigung und Unterschrift von der Ge- meindevorstehung derjenigen Gemeinde, in welcher dieselben ihre politischen Rechte aus­ üben, bescheinigt sein muss. Landtagsbeschlüsse können bei der Fürstlichen Regierungskanzlei eingesehen und bezogen werden. Vaduz, 26. November 2005 gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef 1713410 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
Beim Tiefbauamt ist in der Abteilung «Werkbetriebe» folgende Stelle neu zu besetzen: Mitarbeiter/Mitarbeiterin «Werk­ hof Vaduz», Abteilung Grünpflege Aufgaben: • Unterhalt von Grünanlagen und Rabatten • Erstellung und Unterhalt von Bepflanzungen • Erledigung von allgemeinen Gärtnerarbeiten • Gehölzpflege • Mitarbeit im allgemeinen Strassenunterhalt und Winterdienst Anforderungen: Für diese Tätigkeit benötigen Sie eine abgeschlossene Lehre als Gärtner oder Landschafts­ gärtner. Möglich wäre allenfalls auch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen «grünen» Fachgebiet (z.B. Förster, Forstwart, Landwirt), verbunden mit mehrjähriger Berufserfahrung im Gartenbau. Notwendig sind ausserdem gute Gesundheit sowie eine selbständige und zuverlässige Arbeitsweise. Bewerbungen: Haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit? Dann senden Sie Ihre vollständige Bewerbung bis 14. Dezember 2005 an das Amt für Personal und Organisation, 9490 Vaduz. wioko 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein Anmeldung für das Freiwillige 10. Schuljahr Informationsabend Montag, 28. November 2005,19.30 Uhr Aula der Realschule Schaan Für die Jugendlichen werden drei attraktive Schwerpunkte angeboten: Schwerpunkt Pro lingua Schwerpunkt Cyberclass 1707 420 
Gezielte Vorbereitung auf kaufmännische, medizinische und naturwissenschaftliche Berufe sowie Unterstützung in der Vorbe­ reitung auf allfällige Übertrittsprüfungen wie Berufsmittelschule (BMS) oder andere höhere Schulen. Für Absolventinnen und Absolventen der Realschule und des Gymnasiums, evtl. auch für Oberschülerinnen und Oberschüler, die in den Sprachfächern und in Mathematik sehr gute Leistungen er­ bringen. Vorbereitungsjahr für technisch-handwerkliche Berufe sowie Dienstleistungsberufe im Bereich Natur, Kosmetik und Verkauf (auch Kaufmann-/Kauffrau-Berufe). Im Unterricht wird ein grösse­ rer Anteil an Informatik angeboten. Für alle Absolventinnen und Absolventen der Oberschule, der Re­ alschule und des Gymnasiums, die eine Erweiterung der Berufs­ wahlmöglichkeiten anstreben. Die Zukunftsbrücke will Jugendlichen helfen, ihren Weg von der Schule zur Lebens- und Arbeitswelt zu finden. Die kleine Klasse bietet individuellere Betreuung. Am Mittwoch findet (mit Aus­ nahme von drei Projektwochen) jeweils das ganztägige Betriebs­ praktikum statt. Dieser Schwerpunkt ist für alle Absolventinnen und Absolventen der Ober- und Realschulen vorgesehen. Anmeldetermin Freitag, 31. März 2006 Später eintreffende Anmeldungen müssen auf eine Warteliste ge­ setzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie über das Internetportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung  www.sa.llv.li . Eine Informationsbroschüre kann direkt beim 10. Schuljahr in Schaan (Tel. 233 40 63), bei den Schulleitungen der Liechten­ steinischen Real- und Oberschulen sowie beim Rektorat des Gymnasiums bezogen werden. Schulamt des Fürstentums Liechtenstein 
Schwerpunkt Zukunftsbrücke uss vi®!®" iVOLKSBLATT DIE TAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN it 
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