Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

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Amtliche Kundmachungen Landesgesetzblätter Am 5. September 2005 wird das Liechtensteinische Landesgesetzblatt Nr. 180 Verordnung vom 30. August 2005 betreffend die Abänderung der Ver­ ordnung über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraft­ verkehrsunternehmers ausgegeben. gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef Regierung des Fürstentums Liechtenstein Beschluss 02 PG.2005.45 - ON 16 Das Fürstliche Landgericht in Vaduz hat im 
Rechtsfürsorgeverfahren hinsichtlich 
Ingrid ÖHRI, geb. am 13.03.1965, wohnhaft in 9491 Ruggell, Dorfstrasse 138, vertreten durch den Verhinderungskurator Dr. iur. Ernst Oberbauer, Rechtspraktikant beim Fürstlichen Landgericht in 9490 Vaduz, 
beschlossen: 1. Ingrid öhri, geboren am 13.03.1965, 9491 Ruggell, Dorfstrasse 138, wird voll entmündigt. 2. Der Ingrid öhri wird in der Person von Hubert öhri, geb. am 24.10.1958, wohn­ haft in 9491 Ruggell, Grabenackerweg 412, ein Beistand zur Besorgung aller An­ gelegenheiten als gesetzlicher Vertreter bestellt. 3. Ingrid öhri ist ab Rechtskraft des gegenständlichen Beschlusses geschäftsunfähig und kann nur durch ihren Beistand als gesetzlichen Vertreter handeln. Vaduz, 11. August 2005 Fürstliches Landgericht Bekanntmachung 1R NZ.2005.55-ON 6 Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos­ erklärung des nachstehenden Inhaberschuldbriefes eingeleitet: Inhaberschuldbrief über CHF 25000 - vom 27-07,1977, im 2. Rang, Zins 7%, U.B. 480/172, lastend auf den Grundstücken: a) M.B. 2, Fol. 944, Wiese, Kat. Nr. 506/X mit 800.0 Kl., b) M.B. 6, Fol. 221, Wiese, Kat. Nr. 157/X mit 163.0 Kl., c) M. Parz. Nr. 1157, Familieteil, Plan 17 mit 1150 mJ (alt: M.B. 6, Fol. 222, Kat. Nr. 590/X), . d) M. Parz. Nr. 1989, Waldwesa, Plan Nr. 34 mit 3664 mJ (alt: M.B. 2, Fol. 455, Kat. Nr. 137/IX), e) M. Parz. Nr. 1992, Waldwesa, Plan Nr. 34 mit 1338 m' (alt: M.B. 2, Fol. 450, Kat. Nr. 132/IX). Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten Be­ kanntmachung an, den Inhaberschuldbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung ausgesprochen wird. Vaduz, 26. August 2005 Fürstliches Landgericht Öffentliche Bekanntmachung der Bauaufträge Gemäss Gesetz vom 19. Juni 1998, über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienst­ leistungsaufträge, LGBI. 1998/135, werden folgende Aufträge unterhalb der Schwellen­ werte ausgeschrieben: Auftraggeber Name Adresse PL2/Ort 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein Städtle 49 9490 Vaduz Gegenstand des Aurtrages: 
Objekt Auftrag 
Burg Gutenberg, Balzers - Sanierung Stützmauern BKP 211 Baumeisterarbeiten BKP 211.1 Gerüste Verfahrensart 
Offenes Verfahren Ausgabe Offertunterlagen: 
Für alle Arbeitsgattungen findet eine Begehung statt. Die Offert­ unterlagen können 
nur bei der Begehung bezogen werden. Die Teilnahme an der Begehung ist obligatorisch. . Begehung: 
Für die Arbeitsgattungen BKP 211 BKP211.1 Datum: 
Dienstag, 06. September 2005,14.00 Uhr Treffpunkt: 
Haupteingang Burg Gutenberg, Balzers Eingabe Offerten: 
Datum bis Freitag, 16. September 2005, 17.00 Uhr (es gilt der Poststempel) Ort Liechtensteinisches Hochbauamt, Sekretariat Bauadministration, Städtle 38, FL-9490 Vaduz Die Offerten sind verschlossen, versehen mit der farbigen, vollständig ausgefüllten Etikette und der Absenderadresse, einzureichen. Offertöffnung: Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Ort/Datum: 
Vaduz, 05. September 2005 Beauftragter des Auftraggebers: Hochbauamt, Städtle 38, FL-9490 Vaduz Hochbauamt 1
	        

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