Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

SAMSTAG. 3. SEPTEMBER 2005 BLATT 
UNLAND 
5 WÖRTER DES 
MONATS VADUZ - Die Auswahl der Begriffe erfolgt durch Daniel Quaderer. Sein Büro ist mit der Organisation der Wahl zum «Wort des Jah­ res» in der Schweiz und in Liechtenstein be­ auftragt. Hängematte Landtagspräsident Klaus Wanger stellte am Staatsakt vom 15. August die Notwendigkeit der Reform des Sozialstaates in den Mittel­ punkt seiner Ansprache. Soziale Hilfe muss primär «Fangnetz» sein und darf nicht zur «Hängematte» werden. (16.8.05 LVA/LVO) Bfcenfagd Der Braunbär ist nach vier Wochen Aufent­ halt im BUndner Münstertal offenbar wieder ins Südtirol zurückgekehrt. Es gab Spekula­ tionen, dass der Bär sogar nach Liechtenstein gelangen könnte. (LVA/LVO 22.8.05) Die Spezialeinheit der Landespoiizei darf neu in Notfällen einen Elektroschocker ver­ wenden. Das Gerät sieht aus wie eine kon­ ventionelle Pistole. Doch der Taser ver- schiesst keine Kugeln, sondern zwei Strom- Projektile. Durch einen elektrischen Schlag von 50 000 Volt wird die getroffene Person vorübergehend ausser Gefecht gesetzt, (2.8.05 LVA) L 
Mit der UmweltverträglichkeitsprUfung (UVP) wird im Rahmen des Bewilligungsver- fahrens geprüft, ob ein Projekt die gesetz­ lichen Umweltschutzvorschriften einhält. Die bislang geplante Amtsvariante des Let­ zetunnels scheitert am UVP-Nein Liechten­ steins und die Variante Bypass mittel, die gleich wie der Letzetunnel im Frastanzer Riet beginnen soll, scheitert am UVP-Nein der Gemeinde Frastanz. (LVA 4.8.05) Zahl des Monats: 58 Prozant Die Scheidungsrate in Liechtenstein für das Jahr 2003 beträgt 56 Prozent. Daitiit liegt die Scheidungsrate gegenüber dem umliegenden Ausland markant höher: Schweiz 44 Prozent. Österreich 43 Prozent, Deutschland 42 Pro­ zent und EU-Durchschnitt 35 Prozent. (5.8.05 LVO) Satz das Monats «Das Markenzeichen der Heimat kann doch wohl nicht ein Logo ohne christliches Zeichen beziehungsweise ein gleichsam ent­ hauptetes, also des Kreuzeszeichen beraubtes Fürstenhütchen sein.» (Erzbischof Wolfgang Haas am 15.8.05 auf der Schlosswiese) Basierend auf den Ideen der Bevölkerung, entscheidet Ende Jahr eine Jury über das «Wort des Jahres 2005». Wer Vorschläge unter  www.wort.li oder  www.chwort.ch ein­ bringt, hat die Chance, einen Büchergut­ schein der Buchhandlung Bücherwurm, Va­ duz, zu gewinnen. NENDELN - Dort, wo früher eine Ampel pos- Schüler diese neue Situation sicher bewältigen UtaK^wwVetkehniMlnjktwMariatsOtt I  iirht rni tfniK'hf T gestern zur Stelle und mochte die Kinder 'mit den not- vertrmiL (Red.) 
Klopf auf Holz Das Schwimmbad MUhleholz schliesst am 12. September seine Tore VADUZ - An 12. September be­ hau offiziell die Badesaisen 2005. Obwetil uns die Senne In diesem Monat voraussichtlich noch Bitfetemperaturan be- schoron würde, hält das Schwimmbad das bereits ver­ kündete Datum ein. Der normale Betrieb endet sogar schon am kommenden Freitag. Das Wochenende hat dann aber doch noch etwas zu bieten. An diesen zwei Tagen findet nämlich das be­ liebte Schiffsmodellfahren statt. Baden ist möglich, allerdings nur beschränkt. Lässt man sich die Wetterbedin­ gungen dieses Sommers durch den Kopf gehen, rechnet man eher mit magerem Besuch in den Freibädern. Doch Ren6 Ott, der Betriebsleiter des Schwimmbads MUhleholz, zieht überraschenderweise eine eher positive Bilanz: «Mai, Juni, Ju­ li war unser Freibad gut bis sehr gut besucht. Der August war, wie sie sich vorstellen können, sehr schlecht. In den verbleibenden Til­ gen des Septembers bis zur Schlies­ sung gehen wir davon aus, dass es gut läuft.» Den Vergleich zum Som­ mer 2003 unterliisst Ott und kann so von einer mittelmässig guten Saison reden. «Die folgenden Besuiher-Pas 
fdmdmeibod MiMtfcob kann trat» der nieloa Re gntag e h> zahlen mit denen eines Jahrhundeit- sommers zu vergleichen ist sinnlos. An 2004 kommt dieses Jahr natür­ lich auch nicht ganz ran, aber wir sind zufrieden. Im Ganzen hatten wir ca. 80 000 Besucher, und das ist nicht schlecht, wenn man den vie­ len Regen bedenkt», meinte Bade­ meister Ott Keine achHmmen tfwtetzimgen In der diesjährigen Badesaison ist glücklicherweise keine ernsthaf­te 
Verletzung vorgekommen. «Klopf auf Holz» kann man da nur sagen. Natürlich gibt es immer mal wieder Schürfungen und Kratzer, doch die sind schnell verarztet», sagte Betriebsleiter Ott. Blick auf 2006 Auf die Frage, ob es nächstes Jahr etwas Neues zu bestaunen gibt, ant­ wortete Ren6 Ott: «Hoffentlich einen besseren Sommer!» Das Schwimm­ bad behält also die ohnehin schon 
vielseitige Einrichtung bei. «Wir ha­ ben hier ja wirklich alles, was ein Freibad seinen Gästen Meten sollte. Für noch mehr Gegenstände hätten wir gar keinen Platz», «zählte Ott. Das Motto von jedermann sollte nun sein, die prophezeiten Sonnen­ tage im September ausgiebig zu ge­ messen, auch ohne Freibad, und auf den nächsten Sommer zu warten. Denn, der kommt bestimmt... Besonnen; aber unaufmerksam Schöffengericht spricht 45-Jährigen der fahrlässigen Tötung schuldig VADUZ - Am 16. Dezember 2004 geschah ein tragischer Unfall: Eine 86-Jihrige stirbt nach ei­ ner Kollision auf einem Fuss- gängerstrelfen mit einem Per­ sonenwagen. Dem Beschuldig­ ten wird vorgeworfen, die Frau übersehen zu haben. • TMMH h—MMl t Der Beschuldigte, ein 45-jähriger deutscher Staatsangehöriger, ist nicht vorbestraft. Seit 27 Jahren hat er den Führerschein und ist bis zum Abend des 16. Dezembers unfall­ frei geblieben. Die Strecke Schaan- Vaduz fährt er jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit. Am 16. Dezember, gegen 17.55 Uhr, fährt er mit sei­ nem Wagen vom «Aukreisel» Va­ duz aus in Richtung Schaan. Gleichzeitig überquert die 86-jähri­ ge Frau den Fussgängerstreifen in Höhe der Bushaltestelle «Spital» auf diese hinzu. Der Beschuldigte bemerkt die Frau erst nach der Kol­ lision. Sie wurde vom Auto erfasst und Uber die Motorhaube gegen die Windschutzscheibe geworfen. Er bremst, wodurch die Frau auf die Buswartespur fällt und bewusstlos liegen bleibt. Sie stirbt an den schweren Verletzungen. Der Beschuldigte spricht von ei­ nem schweren Schicksalsschlag und gibt an, weder unaufmerksam noch fahrlässig gefahren zu sein. Auf­ grund der «tückischen Lichtverhält­ nisse» bekenne er sich nicht schuldig im Sinne der Anklage. Im Gegensatz zur Anklageschrift, in welcher von «dämmrig» die Rede ist, sagt er, sei es «stockdunkel» gewesen. Er sei durch die stehende Kolonne auf der Gegenfahrbahn geblendet worden, die Fussgängerin sei dunkel geklei­ det und zwischen zwei Autos hin­durchgegangen, 
wo er sie nicht se­ hen haben können. Er sei mit adä­ quater Geschwindigkeit gefahren und nicht abgelenkt worden. «Ich bin ein absolut besonnener Autofah­ rer, das können viele bestätigen.» Ein Zeuge, der dem Beschuldig­ ten am besagten Abend auf der Gegenfahrbahn entgegenfuhr, sagt ebenfalls vor Gericht aus. Sein ers­ ter Gedanke beim Wahrnehmen der Fussgängerin sei gewesen: «Man sieht sie fast nicht.» Er verlang­ samte die Fahrt und hielt an, «wun­ derte» sich aber noch, weshalb der Beschuldigte nicht verlangsamte. Die Kollision sei erfolgt, als die Frau bereits den zweitletzten Strei­ fen erreicht hätte. Im Gegensatz zum Beschuldigten spricht er von einer «fliessenden Kolonne». Die Distanz von seinem eigenen Fahr­ zeug zum Fahrzeug vor ihm kann der Zeuge nicht genau einschätzen, er gibt aber an, dass es den Fuss­ gängerstreifen schon längst pas­ siert habe, als er selbst die Frau entdeckte. Der Verteidiger des Beschuldig­ ten beantragt drei Sachbefunde, um beweisen zu können, dass die Kolli­ sion nicht am rechten, sondern am linken vorderen Heck erfolgte und 
dass der Beschuldigte zum Unfall­ zeitpunkt eine Geschwindigkeit von rund 20 Kilometer pro Stunde ein­ hielt. Das Gericht wies diese Be­ weisanträge ab. Der Staatsanwalt plädiert für einen Schuldspruch, da auch die Milderungsgründe nichts an der Schuld ändern. Zwei Vorwürfe Der Verteidiger sagt, dass dem Beschuldigten, nur zwei Sachen vorgeworfen werden können: Dass er für die Verhältnisse zu schnell fuhr, oder, dass er trotz angepasster Geschwindigkeit nicht aufgepasst habe, oder beides. Die Geschwin­ digkeit von knapp Uber 20 Kilome­ ter pro Stunde, die aus der Unfalls­ endlage des Personenwagens zu er­ rechnen seien, widerlegen den ers­ ten Vorwurf. Das reiche nicht aus für eine Verurteilung. Man dürfe nicht mit diesen beiden Vorwürfen argumentieren, ohne zu sagen, wie hoch die Geschwindigkeit gewesen sei und wie schlecht der Beschul­ digte aufgepasst habe. Der Beschuldigte selbst bittet um Berücksichtigung der Umstände, die zur Zeit der Kollision herrsch­ ten. Mit den Angehörigen der Ver­ storbenen stehe er in bestem Ein­vernehmen. 
Es würden ihm keine Vorhaltungen gemacht. Das Ge­ richt spricht ihn für schuldig und zwar zu 150 Tagessätzen ä 350 Franken. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens. Der Vorsit­ zende, Richter Benedikt Marxer, gibt zur Begründung des Urteils an: «Es wird dem Beschuldigten nicht zur Last gelegt, dass er verspätet reagiert oder zu schnell gefahren ist. Er hat die Fussgängerin schlicht und einfach übersehen, hätte sie aber sehen müssen, denn sie stand vor ihm und war vortrittsberech- tigt.» Die mangelnde Aufmerksam­ keit sei ursächlich für den Unfall gewesen. Der Beschuldigte wünschte eine Bedenkzeit von vier Tagen. ANZEIGE SWISS* 55i I oder taste ' .-'j ' 
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