Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

DONNERSTAG, 1. SEPTEMBER 2005 
VOLKS BLATT 
INLAND PERSÖNLICH Dlenitjublläum bei der Liech- tensteintedwn Post A6 Heute feiert Roland FREHNER (Bild) das 20-jährige Arbeitsjubi­ läum bei der Liechten­ steinischen Post AG. Herr Frehner arbeitet bei der Poststelle Vaduz als 
Mitarbeiter Zustel­ lung. Die Liechtenstei­ nische Post AG gratuliert recht herzlich zum Jubiläum und wünscht weiterhin viel Freude im Beruf. Diesen Glückwünschen schliesst sich das VolksblaM gerne an. (Anzeige) FBP Minigolfplausch dar FBP-Ortsgruppe Schaan SCHAAN - Die FBP-Ortsgruppe Schaan lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner von Schaan herzlich zum diesjährigen Minigolf-, plausch am Donnerstag, den 8. September, vis-ä-vis des Schwimmbads MUhleholz, ein. Wir treffen uns um 16 Uhr zum Minigolf- Wettbewerb mit Preisverteilung. Im An­ schluß werden wir vor Ort grillen und uns in gemütlicher und ungezwungener Runde mit den Schaaner Landtagsabgeordneten, Ge- meinderätinnen und Gemeinderäten unterhal­ ten können. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. FBP-Ortsgruppe Schaan NACHRICHTEN Geschwindigkeitskontrollen in Schulbereichen VADUZ - In den letzten Tagen führte die Landespolizei zahlreiche Geschwindigkeits­ kontrollen im Bereich von Schulen und Kin­ dergärten durch. Die Aktion wurde vom Ost­ schweizer Polizeikonkordat koordiniert und im Vorfeld der Bevölkerung bekannt ge­ macht. Bei den Geschwindigkeitskontrollen in Liechtenstein passierten über 1000 Fahr­ zeuge die Kontrollstellen. Die höchstgemes­ sene Geschwindigkeit betrug 71 km/h, insge­ samt waren 11 Prozent der Autofahrer zu schnell unterwegs Umfa ugieicha  Prä venttonsartiott Die Landespolizei setzt jährlich ein um­ fangreiches Massnahmenpaket zur Steige­ rung der Verkehrssicherheit um. Neben Ra­ diospots, die mit Kindern produziert werden und während des Schulbeginns auf dem Lan­ dessender täglich zu hören sind, wurdea im ganzen Land Plakate der BfU angebracht. Po­ lizeiliche Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass schlussendlich Kontrollen unablässig sind, da nur ein begrenzter Prozentsatz der Autolenkerinnen und Autolenker über Me­ dienkampagnen erreicht werden kann, (lpfl) Lieder der Völkei* TRIESEN - Auch dieses Jahr gibt der Gesang­ verein Triesen sein Können am 3. September, um 19 Uhr im Guido-Feger-Saal, Musikschu­ le Triesen, zum Besten. Mit dabei ist die Tries- ner Choijugend und die Streich- und Hackfor­ mation «Seitenklänge». Es werden Lieder aus aller Herren Länder zum Besten gegeben, wie: «Wenn i zum Tanzen geh», aus Oberöster­ reich, «Bella Bimba», aus Italien oder «Danny Boy, Old Irish Air». Alle Musikbegeisterten sind herzlich eingeladen. (PD) 
Verfassungskonforme Kontakte Antwort auf FL-Interpellation zur Zusammenarbeit von Füret und ftaigierung VADUZ - VorfassmgslMifanaa Kontakt« lach Masagahe dar jeweiligen staatspeHttschen Er­ fordernisse sind nictrt nur vor­ gesehen, sondern gar aus­ drücklich geboten: UM 
ist dar Kern der Rogierungsantwort auf eine entsprechende Inter­ pellation der Freien Liste, die Sick nach der Zusammenarbeit zwischen LandesfUrst und Re­ gierung erkundigte. »Maribi fr—i—I t Die drei FL-Abgeordneten begrün­ deten ihre Interpellation vom 25. April 2005 damit, dass behdäm im nächsten Monat beginnenden so genannten «Dialog» mit einer Eu- roparats-Delegation über die Ver­ fassungswirklichkeit diskutiert wetxle, wobei dem Verhältnis Lan­ desfUrst-Regierung grosse Bedeu­ tung zukomme. Die FL-Abgeord- neten stellten dazu elf Fragen, die möglicherweise beim «Dialog» Grund zur Beanstandung bieten sollten. Indes: Die Zusammenarbeit verläuft laut Interpellationsbeant­ wortung absolut verfassungskon­ form. m . mm . 
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fassung nach Wichtigkeit und Bedarf vom Regierungschef unterrichtet». s / 
Ob denn der FUrst Einfluss auf Regierungsentscheidungen nehme, lautete eine weitere Frage. Die Re­ gierung verweist dazu auf die klare Kompetenzaufteilung zwischen Fürst und Regierung. Ergänzend wiid dazu festgehalten, dass sich das Kontrollrecht des Landtages ge­ mäss Verfassung (Art. 63. Abs. 1) nicht auf die dem LandesfUrsten zu­ gewiesenen Tätigkeiten erstreckt. Weitere Frage: Wird der Inhalt der Thronreden zwischen Fürst und Regierung abgesprochen? Antwort: Nein, aber 
der Regierungschef wird üblicherweise Uber den Inhalt der Thronrede informiert. desfiirsten zugewiesenen Tätigkei­ ten». «Was zwischen dem Regierungs­ chef und dem Landesfürsten als oberste Staatsorgane wann und in welcher Form in Ausübung ihrer verfassungsrechtlichen Befugnisse besprochen wird, unterliegt gemäss der Verfassung nieju, dws Landtages und!  ^ TO 
Interpellations rec ht  ferlj uMl" tages ausgenommen», wird in d6f Beantwortung festgehalten. Ge­ mäss Verfassung (Art. 63, Abs. 1) erstreckt sich das Kontrollrecht des Landtages nicht «auf die dem Lan-Die 
FL-Abgeordneten wollten in ihrer Interpellation wissen, wie häufig die Arbeitsgespräche zwi­ schen Fürst und Regierung stattfin­ den» wer in Reicher Form über die­ se GtsDfächt'Kenntnis erhalte und ob es ein Protokoll gebe. Dazu heisst es: Die Verfassung (Art. 86) schreibe vor, dass der Regierungs­ chef «Uber die der landesherrlichen ^unterstellten Gegenstän­ den Vortrag be- fefrtfigsweise Bericht zu erstat- ' ten» habe. Deshalb gibt es zwi­ schen dem LandesfUrsten respekti­ ve seinem Stellvertreter Bespre­ chungen, «die regelmässig und nach Bedarf am Amtssitz des Lan­desfUrsten 
stattfinden». Nach Be­ darf wird die Regierung darüber durch den Regierungschef münd­ lich in Kenntnis gesetzt. Dieser re­ gelmässige Austausch besteht seit 1938, wobei die Besprechungen nicht protokolliert werden. Ober Ikaktandon Informiert Weiters wollten die Inteipellanten wissen, ob der Fürst die Trak­ tandenliste der Regierungssitzungen erhalte und ob er Uber Regierungsbe- schlUsse informiert werde. Nach Antwort der Regierung erhält der LandesfUrst - ganz im Sinne der ver­ fassungsmässig vorgeschriebenen Berichterstattung - die Trak- tandenJiste der 
Regierungssitzung zur Information. Über Regierungs- beschlüsse wird der LandesfUrst «gemäss den Vorschriften der Ver-Auf 
die Frage, ob Begnadigun­ gen durch den LandesfUrsten in der Vergangenheit : 
vom • Regierungs­ chef gegengezeichnet worden seien, antwortete die Regierung, dass dies gemäss ihrem Kenntnis­ stand in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen sei. Was schliesslich die Funktion von Kabinettsdirektor Obenaus betrifft, schreibt die Regierung, dass dieser im Dienstverhältnis zum Erbprinzen stehe: «Im Rahmen der Kompeten­ zen des Erbprinzen als Stellvertreter des LandesfUrsten kann der Kabi- oettsdirektor'in'dessen Auftrag'mit der'Regierung 
odet den AmtsstelJen in Kontakt treten. Der Kabinettsdi­ rektor nimmt 
zurZeit kernen Einsitz in Kommissionen. Derzeit ist nicht daran gedacht, dass er in einer Kom­ mission Einsitz nehmen wird.» Absage an Geschlechterkampf Gleichatellungsgeaetz wird überarbeitet: Mehr Chancengleichheit VADUZ - Die tatsächliche GMclc Stellung von Mann und Frau soll auch In Liechtenstein eine spür bare Vertiesserung erfahren. Die gesetzlichen 
Rahmenbodingun- gen werden überarbeitet, ehie TtltrevMon das GMchstsMunas* go aet w zielt auf ein Mehr an Betehberechtlgaag ab. Das Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 1999 steht vor einer Teilrevi­ sion. Die Regierung hat zahlreiche Verbessenmgsvorschläge ausgear­ beitet, welche vor allem den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes verstärken sollen. Linter anderem werden europäische Richtlinien umgesetzt, welche die Rechtsprechung auf diesem Gebiet aus den letzten Jahren berücksichti­ gen. Eine 
der umzusetzenden euro­ päischen Richtlinien «konkretisiert die Verpflichtung der Mitglieds­ staaten, Massnahmen zur Anwen­ dung des Prinzips der Chancen­ gleichheit zu beschliessen und be­ rücksichtigt zudem die Rechtspre­ chung des Europäischen Gerichts­ hofes mit über 40 Entscheidungen in den letzten 25 Jahren», geht aus dem Vernehmlassungsbericht der Regierung hervor. 
nie anerkennt den besonderen Schutz der Frauen «aufgrund ihrer körperlichen Verfassung» sowie auch das Recht, nach dem Mutter­ schutz an den gleichen Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Mit­ gliedsstaaten sind darüber hinaus selbstverständlich berechtigt, «po­ sitive Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männfem zu beschliessen». In der Richtlinie wird zum ers­ ten Mal in der Geschichte die Be­lästigung 
einer Person aufgrund ihres Geschlechts definiert. Des Weiteren findet sich in der Richtli­ nie eine klare Definition über se­ xuelle Belästigung am Arbeits­ platz als Diskriminierung auf­ grund des Geschlechts. Beschäf­ tigte sollen mit der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht ein Plus an Rechtsschutz er­ halten, sogar Uber die Beendigung 
des Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Ins nationale Recht soll ebenso die rechtliche Durchsetzbarkeit der Gleichberechtigung Einklang fin­ den. «In Diskriminierungsfällen mUssen angemessene Strafen ver­ hängt werden», heisst es im Ver­ nehmlassungsbericht. Die Richtli-Liechtensteins 
Gesetzgebung steht auch nach heutigen Gesichts­ punkten nicht auf verlorenem Pos­ ten. Die gesetzlichen Anpassungen betreffen hauptsächlich die verbes­ serte Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben. Die umzu­ setzende Richtlinie geht in einigen Punkten Uber 
die bereits geltenden Bestimmungen in Liechtenstein hinaus. «Aus diesem Grund werden Anpassungen im Glekhstelliings- gesetz sowie im Arbeits vertrags­ recht vorgenommen», so dar Ver­ nehmlassungsbericht wörtlich. Die Vemehmlassungsfrist läuft noch bis zum 15. November. ANZEIOE ' Familienhilfe Schaan Planken s
	        

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