Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

FREITAG, 12. AUGUST 2005 
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3 FBP-TERMINE Heute: Einladung zum Grilltest auf der Burg Schellenberg SCHELLENBERG - Wie jedes Jahr lädt die Ortsgruppe FBP Schellenberg unter «Schel­ lenberg Aktiv» zum Grillfest auf die Burgrui­ ne Schellenberg ein. Ort: Obere Burgruine Schellenberg Datum: Heute Freitag, 12. August, ab 18 Uhr Lassen wir uns überraschen, was uns der Grillmeister für Köstlichkeiten in der freien Natur anbietet. Essen und Getränke bieten wir zu günstigen Sommerpreisen an. Auf vie­ le gut gelaunte Besucher freut sich «Schellen­ berg Aktiv» Der Anlass findet nur bei Schön­ wetter statt. FBP-Ortsgruppe Schellenberg Einladung zum Alpenbrunch der FBP-Ortsgruppe Balzers BALZERS - Die FBP-Ortsgruppe Balzers lädt am Sonntag, 14. August, zum Alpen­ brunch auf die Balzner Alp «Matta». Ca. 1 1/4 Stunden gemütlicher Fussmarsch von Malbun - Sass Seele - Sass Höhe - Schaaner Fürkle - Matta. Treffpunkt: 8.30 Uhr Abfahrt beim Ge­ meindehaus Balzers mit Privatautos oder 9 Uhr Abmarsch beim Parkplatz/Restaurant Vö- geli Malbun. Verpflegung: Auf der Alp Matta wird von der Ortsgruppe ein Brunch offeriert. Für Speis und Trank ist bestens gesorgt. Bekleidung: Gutes Schuhwerk wird emp­ fohlen, evtl. warme Kleidung und Regen­ schutz mitnehmen. Fahrgelegenheit: Für ältere oder gehbe­ hinderte Personen fährt auf telefonische Vor­ anmeldung ein Bus bis zur Matta. Anmeldungen nimmt Ruth Fuchs, Telefon 384 16 87, entgegen. Die FBP-Ortsgruppe Balzers freut sich auf rege Teilnahme. Bei unsicherer Witterung gibt Telefon 079 436 48 47 am Sonntag, 14. August, ab 7.45 Uhr Auskunft über die Durchführung. FBP-Ortsgruppe Balzers VERORDNUNGEN Abänderung von Vollziehungs­ verordnungen im Schulbereich VADUZ - Die Regierung hat am 11. August 2(X)5 verschiedene Abänderungen von Voll­ ziehungsverordnungen im Schulbereich ge­ nehmigt. Die verschiedenen Abänderungen sind in folgenden Verordnungen vorgenommen wor­ den: • Berufsmittelschule Liechtenstein: Mehrere Artikel mussten geändert werden, um die Be- grifflichkeiten zwischen Lehrplan und Ver­ ordnung anzupassen, weiters ging es um Prä­ zisierung der Berechnung der Prüfungs- und Abschlussnote. • Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I: Auf­ grund von Erfahrungen aus der Praxis wurden die Warnungen wegen Promotionsgefährdung neu 
geregelt. Es wird ein Begleitschreiben zum Zeugnis eingeführt. • Lehrerdienstverordnung und Besoldung der Lehrkräfte: In mehreren Artikeln wurden die Berechnungsgrundlagen für diverse anre­ chenbare Tätigkeiten zur Erfüllung des Lehr­ auftrags sowie die Entschädigungsregelung betreffend der Maturaprüfungen neu definiert oder angepasst. Ebenfalls angepasst wurden die Artikel betreffend Präsenzzeiten, Unter- richtsausfall und dem Einsatz von Aushilfs- lehrpersonen. Diese und weitere kleine Änderungen wur­ den zusammen mit den Schulleitungen und Schulinspektoraten aufbauend auf den Erfah­ rungen im letzten Schuljahr erarbeitet, (pafl) 
Gegen Schwerstbetrunkene Jugendschutz: Am Staatsfeiertag gross geschrieben - Präventionsarbeit läuft VADUZ - Jugendlichen soll dar Zugang zu Alkohol an öffent­ lichen Veranstaltungen und in Geschäften erschwert werden. Häufiger Problemkonsum soll mit präventiven Massnahmen eingeschränkt werden. • Pitw IQmH i Jüngeres Einstiegsalter, häufigere Alkoholisierung und entsprechend schwerwiegendere Folgen: so kann die internationale Entwicklung des Alkoholkonsums von Jugendlichen in aller Kürze umschrieben werden. Neue Produkte, wie beispielsweise Alkopops, erleichtern den Griff zur Flasche, weil der Alkohol kaum ge­ rochen und geschmeckt wird. Die Wirkung ist aber identisch mit jenen klassischen Alkoholika, welche es schon vor den süssen Alkopops gab. Gehört Alkohol in die Kultur? Thomas List, Jugendschutzbeauf­ tragter beim Amt für Soziale Diens­ te, hielt auf Volksblatt-Anfrage fest, dass jugendliche Alkoholkon­ sumenten in allen sozialen Schich­ ten zu finden sind. «Alkohol ist in allen gesellschaftlichen Schichten inkulturiert und erfahrt keine beson­ dere Stigmatisierung», so List. Geheimes Trinken und öffentliche Gelage So lässt es sich auch erklären, dass einzelne Jugendliche geheim trinken, andere wiederum mit dem Konsum von alkoholischen Geträn­ ken in 
der Öffentlichkeit beweisen wollen, wie erwachsen sie schon sind. Beliebtes Beispiel jugend­ licher Alkoholeskapaden ist der Postplatz in Schaan. Dazu Thomas List: «Knotenpunkte des Öffent­ lichen Verkehrs sind ja logischer­ weise Plätze wo sich viele Leute, daher auch mehr Konsumierende aufhalten. Und bei Grossveranstal- tungen sollte man daher diese Plät­ ze auch tunlichst im Auge behalten. Kleine «Jugendsdwtikunde» SCHAAN - Jugendschutz ist ein breites Thema, mit welchem sich Eltern unbedingt beschäftigen sollten. Hier die wesentlichen Eckpunkte des Jugendschutzes: Alkohol und Ihbak • An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen weder 
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besucht werden, ver­ sucht das Amt mit transparenter Aufklärungsarbeit die Jugend­ lichen vor Trinkgelagen zu bewah­ ren. Insbesondere steht die Aulklä­ rung von Verkäufern im Zentrum der Bemühungen. Direkt an der Quelle sollen erste Mechanismen greifen. «Wenn wir es schaffen, ge­ nau diese Leute gut zu beraten, und das genau in jener Zeitspanne in der die Stände und Zelte aufgebaut werden, dann ist 
grosse Sensibilität für den jugendlichen Alkoholkon­sum 
garantiert», sagt Thomas List speziell auf den Staatsfeiertag be­ zogen. Bei Grossveranstaltungen müssen sich die Jugendschutz- massnahmen also vor allem auf die abgebende Seite konzentrieren, ge­ nau an der Stelle also, wo Alkohol verkauft wird. «Profis, wie Wirte, Beschäfigte im Lebensmittelhandel oder 
Kassaangestellte in Super­ märkten legen diese Sensibilität schon aufgrund ihrer beruflichen Routine locker an den Tag», weiss Thomas List aus seiner Erfahrung in der Präventionsarbeit. Weniger «Alkoholleichen» an Grossanlässen Seit nunmehr rund zwei Jahren kommen präventive Jugendschutz- massnahinen bei Staatsfeiertagen zur Anwendung. «Die positiven Er­ fahrungen anlässlich der Staats­ feiertage trugen mit dazu bei, dass FACTBOX ZUM THEMA JUGENDSCHUTZ kohol noch Tabakwaren abgege­ ben werden. • An Jugendliche unter 18 Jah­ ren dürfen keine Spirituosen und Mischgetränke mit Alkohol (Al­ kopops) abgegeben werden. • Alkoholfreie Getränke dürfen nicht teurer sein als alkoholhaltige Getränke gleicher Menge. Ohne glaubhafte Begleitung 
einer erwachsenen Aufsichtsper­ son gelten für Kinder und Jugend­ liche zeitliche Beschränkungen für den ausserhäuslichen Aufent­ halt: unter 14 Jährige: 21 Uhr, 14 bis 16-Jährige: 23 Uhr, 16 bis 18-Jährige: 24 Uhr. • •   £llfnitSDvSCnroiKllitQ0lit - »M •-  i HIIMWv UnO HMIiiwRpnKRwVli • Von Veranstaltungen und Vor­ führungen, die für Kinder und Ju­dieses 
Setting auch für andere Grossveranstaltungen, wie z. B. der Schaaner Fasnacht, vorgesehen wurde», erklärt Thomas List gegen­ über dem VolksblaU. Einschrän­ kungen bei der Abgabe von Alko­ pops am Staatsfeiertag habe die Zahl der schwer und schwerst alko­ holisierten Jugendlichen drastisch gesenkt, während der Schaaner Fasnacht seien Gewalthandlungen weitgehend ausgeblieben. Rund 100 Kontrollen pro Jahr Während des Jahres, also neben den Grossveranstaltungen, wird der Jugendschutz keinesfalls vernach­ lässigt. «Die abgebende Seite, also in erster Linie Gastronomie und Lebensmittelhandel, werden routi- nemässig von Lebensmittelkontrol­ leuren besucht», sagt Thomas List. Pro Jahr sind dies zwischen 
80 und 100 Kontrollen, die mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle durchge­ führt werden. Thomas List weiter: «Bei der Kontrolle der jugend­ lichen Konsumenten kann ich auf eine gute Zusammenarbeit mit der Landespolizei zählen. Stichproben- artig oder natürlich aufgrund von Hinweisen werden an neuralgi­ schen Orten oder Zeitspannen poli­ zeiliche Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Im laufenden Jahr wurde die Kontrollfrequenz ver­ stärkt; bisher wurden rund 
100 Ju­ gendschutzübertretungen festge­ stellt, davon etwa ein Drittel im Zu­ sammenhang 
mit unerlaubtem Al­ koholkonsum.» Pädagogische Massnahmen Übertretungen des Jugendschut­ zes ziehen immer noch ein justiz­ strafrechtliches Verfahren nach sich, welches aber de facto - ausser in besonders krassen Fällen - nicht umgesetzt wird; vielmehr werden pädagogische Massnahmen ergrif­ fen. «Die können durchaus wirksa­ mer sein als eine Geldstrafe», meint Thomas List. gendliche nicht geeignet sind, sind diese auszuschliessen, bzw. deren Zutritt zu verhindern. , • Die Verantwortlichen sind zur Alterskontrolle und zur Anbrin­ gung schriftlicher Hinweise ver­ pflichtet. • Als gültige Personalausweise gelten Identitätskarten, Pass oder Führerschein, da Lehrlings- und SchUlerausweise gerne gefälscht werden. (pk) Schmuckes Spandöschen als Haussegen Aus der neusten Ausgabe der «Eintracht: Zeitschrift für Heimat und Brauchtum» VADUZ - Zum Staatsfeiertag bietet die neuste Ausgabe der «Eintracht: Zeitschrift für Hei­ mat und Brauchtum» der Leser­ schaft auf 36 Selten wiederum einen vielfältigen Reigen hei­ matkundlicher Artikel. Bei­ spielsweise lernt man den Haussegen der Trachtengruppe Balzers kennen. Die Balzner Trachtenfrauen stellen die Haussegen in Handarbeit her. Die kleinen und sehr schmucken Spandöschen sind mit dem JHS- Zeichen (volkstümlich: Jesus, Hei­ land, Seligmacher) verziert, wel­ ches in traditioneller Kreuzstich- Technik gefertigt wird. Dieser Haussegen enthält getrocknetes Brot, ein Salzsäcklein, einen 
Glücksrappen und einen «Gnaden­ pfennig» (Heiligenmedaillon). An der goldenen Kordel kann der Haus­ segen sehr gut aufgehängt werden. Er ist nicht gesegnet, denn jeder Käufer oder Beschenkte soll selber entscheiden, ob er seinen Hausse­ gen segnen lassen will, was ja der eigentliche Sinn desselben wäre. Übrigens: Diese Haussegen sind Unikate und eignen sich auch als Präsente für besondere Anlässe. Wer an solchen Haussegen (Preis 15 Franken) interessiert ist, kann sich bei der Trachtengruppe Bal­ zers melden. Redaktionsadresse, wo auch Abonnements der «Eintracht» be­ stellt werden können: Redaktion Eintracht, Heiligkreuz 
19, 9490 Vaduz. (M.F.) 
In der freuen. 
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